Ist es ein Kündigungsgrund, ungepflegt zur Arbeit zu erscheinen?
ich rede jetzt nicht von Leuten, die in der Bank oder so arbeiten, sondern eine normale Arbeitsstelle haben, wo Aussehen nicht an 1. Stelle ist !
5 Antworten
Da muss man "ungepflegt" definieren. Fettige Haare, nicht gewaschen und eine Schweiß Wolke hinter sich ziehend ist unangenehm für Alle.
Es ist ein Grund den Mitarbeiter darauf unter 4 Augen anzusprechen und ihm die Chance zu geben, das abzustellen.
Ein sofortiger Kündigungsgrund ist es nicht
Hi poppedelfoppe,
nein, das ist kein Kündigungsgrund.
Es kommt natürlich darauf an, wo man arbeitet.
Hat man mit Kunden zutun, wird der Arbeitgeber schon sagen, dass er ein etwas gepflegteres Erscheinungsbild wünscht.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-wegen-koerpergeruchs-darf-das-sein_156920.html
Lt. Quelle:
Anders ist es, wenn der Kollege sich nicht um seine Sauberkeit kümmert und immer wieder ungewaschen, ungepflegt im Büro erscheint. Dieses Verhalten kann der Arbeitgeber abmahnen und deshalb nach mehrmaliger Abmahnung regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung aussprechen, wenn sich am Verhalten nichts ändert.
Naja ich sag mal so gepflegtes Äußeres sollte man haben, aber kündigen können sie einen nicht direkt, hatte mal vor 8 Jahren wo mein Vollbart richtig gewachsen ist eine Anspielung von meiner ehemaligen Chefin bekommen die sagte
" Hach du hast wieder so einen schönen langen Bart bekommen :) "
Mit dem Hintergedanken ich soll ihn mir abrasieren weil es sich nicht gehört, obwohl ich den täglich pflege
Wenn du damit den Betriebsfrieden störst, dass niemand mit dir arbeiten möchte und deine Kollegen und Kolleginnen sich dadurch belästigt fühlen, dann ja.