Ist eine Ausbildungsverweigerung aufgrund der Staatsangehörigkeit zulässig?
Hallo Alle,
Heute bekomme ich plötzlich eine Nachricht von einem Freund, der in einem Unternehmen eine Ausbildung machen möchte und aus einem außereuropäischen Land kommt. Nachdem der Bewerbung gestellt wurde, wird dieser mit der Behauptung abgelehnt, dass dieses Unternehmen schlechte Erfahrungen mit Bewerbern aus diesem Land gemacht hat, und wird daher abgelehnt.
Ist das akzeptabel? oder ist das eine Variante von Diskriminierung?hör auf zu trollen, das sieht jeder was du hier möchtest
Hör du auf zu trollen...
Was ich sage ist echt.
Poste doch mal eine Kopie der absage. Er hat ja ein Handy? Erinnert mich ein wenig an diesen Sänger grad. Der auch abgelehnt worden ist. Wie 10 andere auch an dem hotel Tresen
Screenshot von der Mail ist vorhanden...
3 Antworten
"Schlechte Erfahrungen mit Bewerbern aus diesem Land" ist kein sachlicher Grund, sondern eine inakzeptable Diskriminierung, die gegen das AGG verstößt.
Zwar untersagt das AGG keine Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit. Aber Diskriminierung aufgrund von Staatsangehörigkeit, insbesondere dann, wenn man sie dann noch so dämlich begründet, ist dann eine mittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft. Und die ist untersagt.
Kann dein Freund das irgendwie glaubhaft machen? (Zeugen, schriftliche Mitteilung, oder irgendwelche Indizien für die Diskriminierung?) Dann lohnt es sich, einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt einzuschalten. Das wird dann für die Firma ziemlich teuer. Ansonsten kannst du leider gar nichts machen. Aber er sollte sich überlegen, ob er tatsächlich in so einem Unternehmen eine Ausbildung machen möchte.
Wenn dein Freund die Diskriminierung wenigstens glaubhaft machen kann, dann muss die Firma beweisen, dass sie eben nicht diskriminiert hat. (Weil meistens ja auch eben schon diskriminiert wurde.) Die meisten Betriebe lassen sich da nicht auf Gerichtsverhandlungen ein, sondern bieten dann meistens von sich aus doch eine Einstellung an, oder zumindest eine finanzielle Abfindung.
Die Mitteilung wurde als Mail geschickt, also man kann es schon glaubhaft machen...
Er ist aber noch im Ausland.
Muss dein Freund dann letztendlich selbst entscheiden, ob er sich einen Anwalt nehmen möchte und dagegen vorgehen möchte. Er kann sich ja erst mal beraten lassen, das wird dann erst mal auch nicht so teuer. Der Anwalt kann dann auch am ehesten die Erfolgsaussichten beurteilen.
Nein, das ist nicht akzeptabel da es gegen das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verstößt.
Wenn er das schwarz auf weiß hat, ist das eine illegale Diskriminierung. Wenn sie ihm das nur am Telefon gesagt haben, kann er es kaum beweisen.
Sehr gut! Er muss die Diskriminierung nämlich nicht beweisen, sondern nur glaubhaft machen. Mit einer entsprechenden Mail geht das sehr gut. Das AGG dreht hier nämlich die Beweislast um. Wenn er die Diskriminierung glaubhaft machen kann, dann muss die Firma im Gegenzug beweisen, dass sie nicht unzulässig diskriminiert hat.
Wie soll man sich reagieren?