Ist ein Azubi aus dem 3.Lehrjahr mein (2.Lehrjahr) Vorgesetzter?

5 Antworten

Du erwähnst nichts von deinem Ausbilder. Was wird da gesagt? Bin aber auch der Meinung, dass ein Lehrling erstmal seine Ausbildung absolvieren sollte, bevor man ihm Weisungsbefugnis erteilt. Sollte es dort so sein, wäre es sinnvoll, bei anderen Vorgesetzten das mal anzusprechen. Hört sich für mich sehr merkwürdig an.

Nasserpudel 
Fragesteller
 31.08.2023, 19:26

Das ist ein eher grosser Ausbildungsbetrieb und wir sehen unseren Ausbilder eher selten. Das wurde auch in keiner weise besprochen oder so🤷‍♀️

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kuestenflueger  31.08.2023, 20:25
@Nasserpudel

alles nur kleinklein ausbildung - nur azubis ?

manch ein älterer kann dir gerne ratschläge geben .

vorgesetzte sind aber nur ausbildende mitarbeiter !

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hansmeiser792  31.08.2023, 22:36
@Nasserpudel

Der Ausbilder ist selten da? Wer überwacht dann eure Ausbildung???

Ein 3. jähriger ist ja selbst noch in Ausbildung und auch wenn der Ausbilder ihm Weisungsbefugnis erteilt hat, ist er nicht kompetent für so eine Stellung, weil A) er selbst noch in Ausbildung ist und seine Arbeiten von einem Ausbilder überprüft werden müssen und B) müsste er Anweisungen von seinem Ausbilder bekommen, die er an euch weitergibt. Gibt der Ausbilder ihm Anweisungen, die er an euch weiterleiten soll? Sind seine Anweisungen auch entsprechend der Ausbildung? Tauscht er sich mit dem Ausbilder aus und weiß der Ausbilder auch alles aktuelle? z.B. wer krank ist, wer zu spät gekommen ist, wer gerade welche bestimmte Tätigkeit durchführt.

Solche Konflikte schädigen zwar das Arbeitsklima, aber ich kenne es so nicht, dass die Ausbilder selten anwesend sind. Sie sind dafür da eure Ausbildung zu überwachen und darauf zu achten, dass ihr eure Fähigkeiten lernt. Wenn es tatsächlich der Fall ist, dass sich der 3.jährige das anmaßt, dann rede mit dem Betriebsrat darüber, aber rede erstmal direkt mit ihm und frage ihn.

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Es gibt bereits Ausbilder. Azubi soll nicht als Chef positioniert werden…

Grenzwertige Angelegenheit.

ob er mein Vorgesetzter ist

Ja und nein. Er kann für eine Aufgabe weisungsbefugt sein, er ist aber nicht Vorgesetzter.

und mich herumkommandieren darf?

kommandieren nein. Er darf aber Anweisungen geben, die dann allerdings die Fähigkeiten und den Kenntnisstand der betreffenden Person nicht übersteigen dürfen. Und da kommt eben der Ausbilder wieder ins Spiel, der bei sowas das letzte Wort hat und eingreifen muss, wenn die Anweisungen nicht passend sind.

(Irgendwie muss man die Fähigkeiten von eigenständiger Arbeit oder Aufgabenlösungen in Teams ja lernen. Und das geht am einfachsten eben in der Praxis... durch Üben.)

Weisungsgebundenheit §13 Satz2, 3 BBiG. " Auszubildende haben den Weisungen zu folgen, die ihnen im Rahmen der Berufsausbildung von Ausbildenden, von Ausbildern oder Ausbilderinnen oder von weisungsberechtigten Personen erteilt werden. z. B. Arbeitssicherheitsvorschriften, Hausordnung etc. Die Weisungen müssen jedoch der Durchführung der Ausbildung dienen. Im Ausbildungsvertrag ist die Weisungsgebundenheit noch dahin konkretisiert, dass sie gegenüber den Personen gilt, die als weisungsberechtigt bekannt gemacht worden sind."

Wenn also der Auszubildende im 3. Lehrjahr dir als weisungsberechtigt vorgestellt wurde, hat er das recht dich zu unterweisen, wurde er dir aber nicht als weisungsberechtigt vor gestellt, darf er dich nicht bevormunden. Dann ist es eine Anmaßung. Gut wäre es, wenn ihr euch auf friedlichem Wege einigen könntet, denn solch Spannungen sind nicht besonders förderlich.

LG von Manfred

Kommt drauf an wie es bei euch abgeklärt ist