Sind Rentenversicherungsbeiträge bei Minijobs sinnvoll?
Hallo,
wenn ich als Schüler einen Minijob oder Ferienjob machen möchte, dann sind diese ja versicherungsfrei. Jedoch gibt es auch noch Rentenversicherungsbeiträge so weit ich weiß, von denen ich mich jedoch befreien kann.
Ist es sinnvoll, sich von diesen befreien zu lassen?
Hat der Arbeitgeber irgendwelche Vorteile, wenn ich mich davon befreien lasse oder hat er dann sogar Nachteile?
Danke für hilfreiche Antworten🥺
4 Antworten
Also von der Pauschalsteuer kannst du dich nicht befreien lassen, da dein Minijob-Arbeitgeber entscheidet, ob nach Pauschalsteuer oder nach der Lohnsteuer abgerechnet wird: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=B03C3DFA82711D459DD6B0E9B507D254
Bei der Rentenversicherungspflicht mit aktuell 3,6% Beitragssatz vom Bruttolohn kannst du zwar einen Befreiungsantrag stellen, jedoch ist dieser nicht sinnvoll für dich wegen div. Nachteile dann:
Anspruch auf das volle Leistungspaket in der Rentenversicherung- Sowohl der Minijobber als auch sein Ehepartner können die staatliche Förderung für die private Altersvorsorge nutzen, beispielsweise die Riester-Rente.
- Mit ihren Beiträgen zur Rentenversicherung erwerben Minijobber die volle Anrechnung ihrer Beschäftigungszeiten in Form von Wartezeiten.
- Der Verdienst aus einem Minijob wird komplett auf die Rente des Minijobbers angerechnet – damit erhöht sich diese geringfügig.
- Minijobber haben Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersversorgung.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/node.html
Gruß siola55
PS: Nur falls dein Verdienst unter 175€ mtl. Bruttolohn sinkt, dann sollte folgendes beachtet werden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/05_rentenversicherungspflicht/04_mindestbeitrag/node.html
Man kann sich von der Pauschalsteuer leider nicht befreien lassen. Auch nicht als Schüler.
Da hast Du erwas falsch verstanden.
Man kann sich von den geringen Rentenversicherungsbeiträgen befreien lassen, nicht von der Pauschalversteuerung in Höhe von 2 %.
Die trägt der Regel der Arbeitgeber; er kann sie sich aber vom Minijobber "zurückholen".
Würdest du mir empfehlen, dass ich mich von den Rentenversicherungsbeiträgen befreien lasse?
Du verwechselst dies mit der Rentenversich.pflicht!
Und nein - als Schüler wäre dies Unsinn:-((
Für dich als Schüler gibt es viele Vorteile bei einem Minijob mit Rentenversicherungspflicht. Du erhältst z.B. jeden Monat die vollen Wartezeiten auf deinem Rentenkonto und sicherst dir den Anspruch auf Rehabilitationsleistungen.
Weitere Informationen zu allen Vorteilen findest du auch in unserem Blogbeitrag: Versicherungspflicht in der Rentenversicherung bringt Vorteile für Minijobber.
Hinweis: Solltest du dich für eine Befreiung entscheiden, ist diese bindend für die gesamte Dauer dieser Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden.
Dein Arbeitgeber hat weder Vor- noch Nachteile, wenn du rentenversicherungspflichtig beschäftigt bist.
Viele Grüße,
das Team der Minijob-Zentrale
Von der Pauschalsteuer kannst du dich nicht befreien lassen.
Ich rate immer davon ab, sich von dem Renten Beitrag befreien zu lassen. Mit deinen Mini Beiträgen kommst Du sehr schnell an die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren, das kann hilfreich bei allen möglichen Sachen sein
Und warum steht dann im Internet unter Minijobs, dass man sich davon bei der Minijobzentrale befreien lassen kann?