10 Antworten

Deine Quelle kannst du in der Pfeife rauchen, die Hälfte die drin steht ist falsch.
Ab dem 16. Lebensjahr sind deutsche Bürger und Bürgerinnen laut Gesetz dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen.

Falsch, Ausweis ODER Reisepass.

Der Personalausweis kann aber auch in jedem anderen Bürgeramt, also abweichend von Ihrem Wohnort, oder bei vielen deutschen Botschaften im Ausland beantragt werden. Dies empfiehlt sich allerdings nur in Notfällen, da in den meisten Fällen eine  höhere Gebühr anfällt, die  mindestens 13 Euro beträgt.

Das geht natürlich nicht so einfach. Dafür brauch man einen sehr guten Grund, UND die Genehmigung deiner Wohnortbehörde. Die 13 EUR fallen übrigens dann IMMER an.

Am 3. Juni 2020 wurde von der Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen, dass künftig die für den Personalausweis notwendigen Passfotos auch in digitaler Form vorliegen müssen.

Übergangsfrist bis 2025 wird nicht erwähnt.

Gegen eine Gebühr von sechs Euro kann das Foto entweder direkt in der zuständigen Behörde oder in einem Fotogeschäft angefertigt werden. 

Der Fotograf wird natürlich nicht nur 6 EUR nehmen, und das Foto kann man nicht in jeder Behörde vor Ort machen lassen. Das geht nur wenn die Behörde auch den platz und die Mittel dazu hat.

Dabei ist es egal, ob Sie den Personalausweis mit einer eingeschalteten oder ausgeschalteten Online-Funktion beantragen.

Das konnte man sich noch NIE aussuchen. Bis 2017 konnte man bei der Abholung die Funktion abschalten. Seitdem geht auch das nicht mehr, die Funktion ist IMMER aktiviert.

Das deutsche Pass- und Meldegesetz regelt, dass Dokumente zur Identifikation vor Ablauf der Gültigkeit erneuert werden müssen.

Das Meldegesetz hat damit gar nichts zu tun.

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Außerdem musst du den Murks, der da steht schon genau lesen.
Ich kenne viele Bsp 16 jährige Schüler die auf dem Weg von daheim zur Schule oftmals nicht den Geldbeutel mitschleppen. Müssen die ernsthaft bei einer Kontrolle eine so hohe Strafe zahlen?

Im Artikel steht sogar drin, dass man den Ausweis nicht immer bei sich führen muss. Bußgelder gibt es wenn dann nur bei abgelaufenen Dokumenten, und nicht, wenn man diese nicht bei sich hat.

Das mit den 3.000 EUR stimmt. Das ist der gesetzlich festgeschriebene Rahmen für Bußgelder, wenn deine Dokumente alle abgelaufen sind. Von 0 bis 3.000 EUR ist dann im Einzelfall alles möglich.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, dass man seinen Ausweis immer dabei haben muss ist ein Gerücht :)

Das steht da doch gar nicht. Es gibt im PAuswG auch keine Pflicht, den Ausweis mitzuführen.

Bußgeld kann verhängt werden, wenn man gar keinen (gültigen) Ausweis oder Pass hat.

Nein. Du musst als deutscher Staatsbürger (mit wenigen Ausnahmen) deinen Ausweis nicht dabei haben. Es gibt eine Pflicht, diesen zu besitzen (Oder eben ein anderes Dokument wie Reisepass) aber keine, diesen im Inland mitzuführen.