Ist das versenden von Briefe und Pakete an wildfremde Personen mit unerklärlichem und sinnlosen Inhalt verboten?

5 Antworten

Ich würde sagen, hängt von Fall zu Fall ab. Wenn er jemanden öfters ein Paket/Brief schickt, kann dieses als Nötigung bzw. Belästigung gewertet werden(im schlimmsten Fall). Und wenn mal etwas nicht normales im Paket ist bzw. ein Brief entsprechenden Inhalt enhält, geht es auch in Richtung Belästigung/Nötigung. Aber grundsätzlich macht er sich nicht strafbar und Casinos übertreiben halt generell mal gerne, während normale Menschen über den Brief lachen oder ihn einfach wegewerfen.

LG

albatroz1102 
Fragesteller
 26.02.2020, 06:18

Erst gestern hat mich ein Freund der mich zufällig kennt angesprochen der für eine ital. Zeitung arbeitet, daß die ital. Redaktion einen Brief mit CD von ihm bekommen hat und den Sinn dahinter nicht versteht. Auch das was geschrieben wird ist verwirrend und unklar. Daher wurde ich gefragt, ob ich die Person kenne und was er damit bezweckt. Leider habe ich nur auf seine psychische Erkrankung hinweisen können und daß er die Post am besten ignoriert, denn selbst ich kenne den Grund nicht!

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Namvn2222  26.02.2020, 06:20
@albatroz1102

Da kann man leider auch nicht mehr machen als sich enrschuldigen und die Person bitten in Zukunft die Briefe zu ignorieren

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Die Briefe und Pakete wandern sicher sofort in den Mülleimer. Ja, er kann sicher für diesen Unfug belangt werden. Er belästigt ja andere mit Mülle und die haben aufwendungen dafür.

Du weißt aber ja auch sicher nicht, ob die Polizei/Gericht da schon tätig geworden ist.

Sein Hobby ist seltsam, aber keine Gefahr für andere oder für ihn selbst. Deshalb kann dein Bruder verschicken, was er will, an wen er will.

Da er psychisch krank ist, sind die Konsequenzen: keine.

Wenn er den Aufforderungen der Polizei nicht nachkommt, dann hat das natürlich Konsequenzen für ihn.

albatroz1102 
Fragesteller
 26.02.2020, 06:24

Konsequenzen? ...und die können sein?

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soissesnunmal  26.02.2020, 07:25
@albatroz1102

So wie du das schreibst, ist ja an Stalking (§238 Nachstellung StGB)

überhaupt nicht zu denken. Daher könnten die Personen, Firmen, etc. nur zivilrechtlich eine Unterlassungverfügung erwirken. Die würde deinem Bruder zugestellt werden. Da stehen dann auch die Folgen bei Nichteinhaltung drin.

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Heißt Dein Bruder Faber ?

Ich bekomme ab und an von einem Herrn Faber Post, wo er mir einen Gewinn bis zu 1 Millionen € in Aussicht stellt.

Offenbar sind solche Postsendungen legal.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.