Ist das Fahrerflucht oder eher nicht?

5 Antworten

Das ist ggf. unerlabutes entfernen vom Unfallort. bei nicht erheblichen Sachschäden bleibt dies aber bei einer Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden straffrei. Die Polizei wird schon mittelilen, was sie noch an Daten für den Unfallhergang brauchen.

Übrignes: nicht wundern, wenn erst ein oder 2 Jahre später sich eure Versicherung wegen dem Schadensansopruch meldet, die öffentlichen Mühlen mahlen zuweilen a.) recht langsam und b. kann es duchaus sein, dass im Sinne der Effizienz Reperaturen nicht sofort, sondern planmässig erfolgen. wenn man z.B. ein Stück Leitplanke krumm fährt, kann es sein, dass gewartet wird, bis die Planke so kaputt ist, dass sie ausgetauscht werden muss. dem entsprechend holt sich der Landkreis, die Gemeinde, der Bund, je nach Straße, eben anteilig das Geld dann erst.

lg, Anna

Wenn man sich innerhalb der ersten 24 Stunden meldet, ist alles ok

Ja, es war Fahrerflucht. Aber ihr habt, wenn ich es richtig verstanden habe, Selbstanzeige erstattet. Das ist in Ordnung.

Wir haben alles bei der Stadt und Polizei gemeldet.

Wenn ihr den Unfall innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei gemeldet habt, dann ist das rechtlich in Ordnung.

Ob die eure Personalien benötigen, werden die dann schon sagen. Wenn ihr den Unfall "anonym" gemeldet habt, bleibts aber Fahrerflucht. Eigentlich sollten die eure Kontaktdaten ja bereits haben, wenn ihr das gemeldet habt.