Ist das bei euch auch so?

2 Antworten

Nein ein Ausbilder hat die Pflicht alles bei zu bringen, was für die Prüfung, bzw. für die Arbeit nach Abschluss der Ausbildung benötigt wird. (§ 14 BBiG)

Und du im Gegenzug die Pflicht dies zu lernen. (§13 BBiG)

Sollte er also nur fordern das du etwas schreibst, kannst du im Gegenzug verlangen, dass es dir beigebracht wird.

Dein Ausbilder wird weiterhin verlangen, dass du umschreibst, zumindest gehe ich davon aus. Aber du Verlangst dann bitte das dir in dem Fall auch das beigebracht wird was du da reinschreibst.

Sollte sich nix bessern kannst du immer noch auf der Seite wo dein Ausbilder unterschreiben soll ein "Unterschrift wurde verweigert" reinschreiben.

Und zur Not auch mal deine Berufsschullehrer fragen wie du noch vorgehen kannst, da die teilweise auch in der Abschlussprüfung Mitprüfer sind und vlt. einen Rat haben.

Das ist nicht Sinn der Sache nein. Aber viele Betriebe jucken sich nicht wirklich um Ihre Auszubildenden. Ich schreibe immer an Tagen wo ich nicht viel mache oder so Sachen von einem anderen Tag rein wo was los war, damit wenigstens etwas da steht. Ins Detail musst du aber in deinem Berichtsheft nicht gehen also googeln brauchst du eigentlich nicht. Die Oberthemen der Tätigkeit reichen aus

Ichbinich2409 
Fragesteller
 14.02.2023, 15:42

Aber mein Ausbilder will das so und wenn ich das nicht so mache wie er das will lehnt er die Berichte solange ab (ist online) bis ich die so umgeschrieben habe das es für ihn passt und das nervt bisschen…

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HuhnmitReis0  14.02.2023, 15:48
@Ichbinich2409

der ist ja echt ziemlich Streng. Das tut mir leid für dich. Normalerweise interessiert so eine Berichtsführung kaum noch einen. Meine Ausbilderin hat den seit 1 1/2 Jahren nicht einmal unterschrieben. Kann dir leider nicht weiterhelfen.

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Ichbinich2409 
Fragesteller
 14.02.2023, 15:49
@HuhnmitReis0

Ja er nimmt das echt hart ernst also das Berichtsheft zumindest , den Rest nicht XD

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