Ist bei dem Traktorführerschein der Rollerführerschein (50 km/h)mit dabei?
4 Antworten
Siehe §6(3) FEV:
(3) Außerdem berechtigt ...
die Fahrerlaubnis der Klasse T zum Führen von Fahrzeugen der Klassen AM und L.
Wenn Du "nur" Klasse L gemacht hast, dann darfst Du es nicht.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Führerschein
Solltest du mit Traktorführerschein wirklich die Klasse T meinen, dann ja, dort ist er enthalten.
Solltest du hingegen den "kleineren" meinen, also L, dann nein, hier ist er nicht enthalten.
Nähere Infos siehe hier
http://www.fahrlehrerverband-bw.de/07-FSKl/Kl_l+t_neu.htm
(PS. im Normalfall sind es aber nur 45km/h)^^
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – alle Klassen bis auf D, ex LKW Fahrerin + Handgas in Ausbil.
ich glaube nicht, das muss separat gemacht werden für gewöhnlich...
Nein, ich glaube man darf sogar ganz ohne Führerschein Traktor fahren, tun ja welche auf dem Land.