Irrtümer und Änderungen vorbehalten Bedeutung?
Bei einer Autoanzeige stand das. Kann mir jemand die Definition sagen was das bedeutet.
4 Antworten
Bei "Irrtümern" geht es um Kleinigkeiten, die nicht entscheidend sein dürfen beim Kaufvertrag.
Denn im Grunde muss der Verkäufer liefern, was er versprochen hatte im Vertrag: Also einen rosaroten Käsehobel, keinen pinken!
Wenn da aber irrtümlich "12,5 kg" steht statt "12,5 g", dann sollte auch dem "dümmsten anzunehmendem User", dem berühmt-berüchtigten DAU, bewusst sein, dass das ein Irrtum ist!
Aber der Verkäufer kann keinen Vierzylinder-Wagen liefern, wenn er einen Sechs-Zylinder versprochen hatte!
Bei "Änderungen" der Lieferung im Vergleich zum Prospekt muss der Käufer natürlich vorab informiert werden.
Es sei denn, der Kunde toleriert in seiner Eile auch ein pinkes Produkt anstatt eines rosaroten!
Generell gilt aber: Der Prospekt ist kein Kaufvertrag, sondern lediglich eine "invitatio ad offerendum"! Der Kunde muss also anhand des Prospekts, des Flyers, der Anzeige, der Schaufensterauslage des Verkäufers selbst ein Angebot zum Kauf machen!
Daher ist die Angabe
Irrtümer und Änderungen vorbehaltenin einen Verkaufs-Angebot -> lediglich eine Nettigkeit des Anbieters.
Gruß aus Berlin, Gerd
Dass man sich nicht dafür haftbar macht, falls das, was der Praktikant da im Halbschlaf hingepackt hat so 1 zu 1 stimmt und man sich deshalb Vorbehalt, jederzeit alles zu ändern falls man einen Fehler gemacht hat beim Anzeigendesign oder man einfach random irgendwas ändern möchte.
Ja, also du wirst höchstwahrscheinlich das abgebildete Produkt bekommen, weil man das halt immer schon mal vorsichtshalber macht nur für den Fall, dass einem doch ein Fehler unterlaufen ist. Das passiert jedoch fast nie.
Eine Verkaufs-Angebots-Anzeige ist noch kein Kauf-Vertrag, sondern lediglich ein unverbindliches Angebot an dich, einen Kaufvertrag anzubieten, also eine https://de.wikipedia.org/wiki/Aufforderung_zur_Abgabe_eines_Angebots
Wenn aber im späteren Vertrag steht, die Ware wäre 199 kg schwer, aus Edelstahl und rosarot, muss sich der Verkäufer daran halten. Googel mal "vertraglich zugesicherte Eigenschaften einer Ware".
Vorbehalten bedeutet, dass Änderungen unangekündigt passieren können.
Dass das kein verbindliches Angebot ist.
Also wenn sowas passieren sollte das der Händler was an der Beschreibung vertippt hat, bekomme ich dann "keine" Garantie oder wie? Das habe ich nicht ganz verstanden. Wenn der Schreiber ein Fehler gemacht hat und ich die Ware gekauft habe habe ich dann Pech?