Inwiefern fängt eigentlich die Geschichte des Grundgesetzes 1848 an?

4 Antworten

Dieser Zusammenhang ist ideologisch konstruiert und real sowie praktisch eigentlich Unsinn und bedeutungslos.

Dieser Zusammenhang soll eine demokratische Tradition darstellen, die es so in Deutschland aber nicht gegeben hat.

Das einzige, was solche ideologischen Konstruktionen ins Feld führen können, ist, dass am Ende halt irgendwie immer alles mit allem zusammenhängt...:-)

Schon die Reichsverfassung 1849 enthielt wesentliche Grundsätze, die auch unsere Verfassung 1949, das Grundgesetz, geprägt haben, z. B.:

  • Grundrechte für alle Bürger;
  • föderale Ordnung des Staates: Bundesstaat und Einzelstaaten - Bundesrepublik und Bundesländer;
  • Einrichtung von zwei Kammern: Volkshaus und Staatenhaus - Bundestag und Bundesrat;
  • Abgeordnete mit freiem Mandat, die nur ihrem Gewissen verantwortlich sind;
  • Öffentlichkeit der Sitzungen des Parlaments;
  • Immunität der Abgeordneten;
  • Reichsgesetze gehen den Gesetzen der Einzelstaaten vor - Bundesrecht bricht Landesrecht.

Das mag genügen.

MfG

Arnold

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich arbeite als Historiker.

Die Paulskirchenverfassung von 1848/49 war der erste großangelegte Versuch, ein gesamtdeutsches Grundgesetz und den ersten deutschen Nationalstaat zu erschaffen.

Falls du beide Texte - also das Grundgesetz der BRD und die Paulskirchenverfassung suchst - kannst du hier suchen:

http://www.verfassungen.de/de/de06-66/verfassung48-i.htm

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html

Es gibt einige Gemeinsamkeiten und einige heftige Unterschiede.

Gemeinsamkeiten:

Die Paulskirchenverfassung war sehr demokratisch ausgelegt und schränkte die Rechte der Fürsten extrem ein. So sollte der Adels als Stand aufgelöst werden:

§ 137
Vor dem Gesetze gilt kein Unterschied der Stände. Der Adel als Stand ist aufgehoben.
Alle Standesvorrechte sind abgeschafft.
Die Deutschen sind vor dem Gesetze gleich.
Alle Titel, insoweit sie nicht mit einem Amte verbunden sind, sind aufgehoben und dürfen nie wieder eingeführt werden.
Kein Staatsangehöriger darf von einem auswärtigen Staate einen Orden annehmen.
Die öffentlichen Ämter sind für alle Befähigten gleich zugänglich.
Die Wehrpflicht ist für alle gleich; Stellvertretung bei derselben findet nicht statt.

Besonders die Liberalen forderten die Aufhebung der Zensur und die Einführung der Pressefreiheit.

Ebenso ist in beiden Gesetzestexten die Verhängung der Todesstrafe verboten.

Unterschiede

Einer der größten Unterschiede zum Grundgesetz war, dass die Nation nicht "Bundesrepublik Deutschland", sondern "Deutsches Reich" heißen sollte. Das deutsche Reich sollte keinen Präsidenten, sondern einen Kaiser haben, der "Kaiser der Deutschen" heißen sollte. Somit wäre Deutschland eine konstitutionelle Monarchie und keine parlamentarische Republik geworden.

Auch die Bezeichnungen links und rechts unterschieden sich von der heutigen Definition. Rechts hieß früher monarchistisch, regional, fürstentreu, klerikal. Links hieß nationaldemokratisch, republikanisch und die Mitte nationalliberal, wobei die starke linke eine zentralistische Republik forderte, die Mitte ein konstitutionelle Monarchie mit starker parlamentarischer Ausprägung und die Rechte die Herrschaft regionaler Fürsten und eine starke föderalistische Tradition. Heute heißt links sozialistisch bis sozialdemokratisch, die Mitte liberal bis liberal-konservativ und rechts konservativ bis nationalistisch. Gegenseitig leiden konnten sich Rechts und Links früher wie heute nicht.

Fast alle Politiker und Denker zu dieser Zeit legten einen großen Wert auf Souveränität und eine Abgrenzung zu Frankreich und Rom, heute geht man eher dahin, Entscheidungsrechte an internationale Organisationen zu übertragen, wie das europäische Parlament oder an die europäische Zentralbank.

Außerdem war die Paulskirchenverfassung darauf erpicht, Österreich ins deutsche Reich mit einzubinden, während dies heute laut österreichischer Verfassung außer Frage steht.

Das passive Wahlrecht sollte Männern ab 25-Jahren ermöglicht werden, der Fürste sollte der erstgeborene aus dem Mannesstamme sein. Der Bundespräsident der BRD darf männlich oder weiblich sein und muss mindesten das 40. Lebensjahr vollendet haben. Das Wahlrecht in der BRD gilt für Männer wie Frauen ab der Vollendung des 18. Lebensjahres gleichermaßen.

Außerdem wurden beide Verfassungen in einem anderen Kontext geschaffen. Die Paulskirchenverfassung entstand im Zuge zahlreicher, europäischer (und südamerikanischer) Revolutionen, welche die Macht der Fürsten eindämmen sollte. Das Grundgesetz war zunächst nur eine Übergangsverfassung und man diskutierte heftig, ob das deutsche Reich noch fortbestünde und nach einer eventuellen Wiedervereingung mit Mittel- und Ostdeutschland eine eigene, gesamtdeutsche Verfassung erhalten sollte. Daraus wurde dann nichts, vor allem, weil die Westalliierten einem solchen Schritt nicht zustimmten. Deswegen wird das Grundgesetz heute als vollständig gültige Verfassung des wiedervereinigten Deutschlands angesehen und die BRD gilt offiziell als der Nachfolgestaat des deutschen Reiches. Ist etwas kompliziert.

Die Akzente der einzelnen Verfassungen lassen sich am besten an den jeweiligen ersten Paragraphen/Artikeln erkennen.

Die Paulskirchenverfassung legte Wert auf den Nationalstaat. Deswegen heiß es hier in § 1:

Das deutsche Reich besteht aus dem Gebiete des bisherigen deutschen Bundes. (...)

Die Verfassung des deutschen Kaiserreichs sollte den Streit zwischen der Fürsten beilegen:

§ 1 An die Stelle der zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Großherzogthümern Baden und Hessen vereinbarten Verfassung des Deutschen Bundes (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1870. S. 627ff.), sowie der mit den Königreichen Bayern und Württemberg über den Beitritt zu dieser Verfassung geschlossenen Verträge vom 23. und 25. November 1870. (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1871. S. 9ff. und vom Jahre 1870. S. 654ff.) tritt die beigefügte (...)

Die Weimarer Verfassung legte hingegen großen Wert auf die Selbstbestimmung des deutschen Volkes nach dem Zusammenbruch der Monarchie:

Artikel 1: Das Deutsche Reich ist eine Republik. Die Staatsgewalt geht vom Volke aus.

Das Grundgesetz der BRD wollte sich von den Schrecken des Krieges abgrenzen:

Artikel 1: Die Würde des Menschen ist unantastbar

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Wenn du dich für dieses Thema interessierst, dann solltest du das Revolutionsmuseum im Schloss von Rastatt besuchen, dass ist sehr interessant und außerdem gibt es da kostenlosen Einlass.

Hoffentlich hat dir mein Beitrag etwas gebracht.

PatrickLassan  21.02.2018, 13:57
die BRD gilt offiziell als der Nachfolgestaat des deutschen Reiches. Ist etwas kompliziert.

Die Mehrheit der Staatsrechtler und auch das Bundesverfassungsgericht gehen davon aus, dass die Bundesrepublik Deutschland als Staat identisch mit dem Deutschen Reich ist - einfach gesagt: Gleicher Staat, anderer Name.

Nachlesen kann man das u.a. im Urteil des BVerfG zum Grundlagenvertrag:

Zitat:

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht

http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv036001.html#Rn078

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  • 100 Jahre Später 1948 beginnt das Grundgesetz mit der Gründung der BRD.
  • 1848 fand eine Revolution gegen die Fürstenhäuser statt , welche scheiterte, allerdings stammt die Frage welche heute Staatsflagge ist , schwarz ,rot ,Gold aus dieser Zeit, ggf auch einige Werte aus dem GrundGesetz wie Art 1, alle Menschen sind gleich.