Innenraumleuchten beim LKW durch LED ersetzen?
Fahrzeuge die schon älter sind 20 bis 40 Jahre, haben ja noch keine LED. Es dürfte von Prüfseite (TÜV) klar sein, dass man in die Haupt- oder Fernscheinwerfer nicht einfach eine LED verbauen darf, die nicht eine besondere Zulassung für das Fahrzeug oder den Lampentyp hat.
Aber wie ist es bei der Innenraumbeleuchtung mit 12 V oder 24V. Kann ich dort z.B. in einen Sockel mit BA9s einfach eine LED rein setzen oder sind weitere Maßnahmen notwendig oder Dinge zu beachten?
4 Antworten
Den TüV interessiert die Innenbeleuchtung überhaupt nicht. Weder im Kofferraum, noch im Motorraum, noch im Fahrgastraum.
Warum? Weil diese Beleuchtung, ob sie nun brennt oder nicht, nichts zur Sicherheit oder Unsicherheit des Fahrzeugs beiträgt. Höchstens noch, ob sie abschaltbar ist.
Aber nun zur Frage. Natürlich kann die Kofferraumbeleuchtung durch eine LED ersetzt werden. Wichtig ist aber, das die Betriebsspannung eingehalten wird. In den meisten Fällen 12V.
Im Innenraum gilt nur eine wichtige Regel. Das Licht darf nicht erkennbar nach außen durchdringen. Wenn du das beachtest, stehen dir fast alle Türen offen. Unter anderem ab das schon bei blauer Beleuchtung Probleme. Beispielsweise, da ein LKW-Fahrer ein blau beleuchtetes Kreuz sichtbar hängen hatte.
Nein, denn ich kann als Fahrer oder Beifahrer jeder Zeit, auch während der Fahrt, die Innenbeleuchtung einschalten, um zB eine Karte zu lesen.
Eine Frau kann sich als Beifahrerin die Lippen nachziehen. Dazu klappt sie einfach ihre beleuchtete Sonnenblende herunter. Günstig zB bei Nachtfahrten.
Wäre das nicht erlaubt, dürfte sowas technisch nicht möglich sein.
Die Innenbeleuchtung dient ja nur der Beleuchtung der Kabine und bestrahlt nicht die Fahrbahn, solange die Leuchtmittel nur ausgetauscht und nicht willkürlich im Innenraum verteilt werden. Wird der vorgesehene Lichtstrom (lm = Lumen) nicht maßgeblich überschritten, dann lassen sich solche Glühlampen 1:1 in älteren Fahrzeugen eigentlich problemlos gegen LED-Leuchtmittel austauschen.
Geht aber wiederum nur bei Fahrzeugen, welche bei geringerem Strom keine Fehler der Beleuchtungseinrichtungen anzeigen.
Ich weiß, dass es dem TüV egal ist, welches Leuchtmittel du in die bereits vorhandene Innenraumbeleuchtung einsetzt. (Bitte nicht Blau (Tatütata))
Desweiteren wird in dem alten LKW keine Elektronik verbaut sein, die die Innenraumleuchte steuert. Denn so etwas könnte vielleicht in seiner Funktion eingeschränkt sein. (Einem mechanischen Schalter ist das Wurscht.)
Aber, wenn das Fahrzeug als Dienstfahrzeug unterwegs ist, unterliegt es auch der UVV. Da würde ich mit dem Prüfer absprechen, ob das austauschen der Leuchtmittelgattung die Unfallverhütungsvorschriften berührt.
"Im Innenraum gilt nur eine wichtige Regel. Das Licht darf nicht erkennbar nach außen durchdringen."
Das gilt aber nicht für den Fahrgastraum.