Inkassobüro hat sich eineinhalb Jahre nicht mehr gemeldet?

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Wann verjähren Schulden und Geldforderungen? Normalfall: Verjährung von Forderungen nach drei Jahren

Im BGB gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen. Wichtig ist die Frist bei der Geltendmachung von Forderungen, beispielsweise aus Kaufverträgen, Handwerksleistungen, Lieferung von Waren oder Erbringungen von Werkleistungen sowie Lohn- und Gehaltsansprüchen. Derartige Forderungen verjähren innerhalb von drei Jahren.

Ausführliche Informationen und weitere Tipps zum Thema findest du hier:

https://www.channelpartner.de/a/ueber-die-verjaehrungsfristen-bei-schulden,287595

WICHTIG ZU WISSEN! Verjährung muss geltend gemacht werden

Eine Verjährung ist eine sogenannte Einrede, die durch den Schuldner ausdrücklich geltend gemacht werden muss. Ob der Anspruch verjährt ist, wird daher von Gerichten nicht von Amts wegen berücksichtigt, sondern der Schuldner muss sich ausdrücklich mit dem Hinweis auf die Verjährung verteidigen. Zahlt der Schuldner eine Forderung, obwohl diese verjährt ist, kann er deshalb den gezahlten Betrag gemäß § 214 Abs. 2 BGB nicht wieder zurückfordern.

.....fast zwei Jahre alt und von einem Inkassobüro mit einem überaus hohem Betrag.

Es wundert mich, dass dich der Gläubiger diesen hohen Anspruch nicht gesichert hat.

Du bist aber sicher, dass es über die diese Sache keinen Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen dich gibt?

Ansprüche gegen Schuldner werden auch gehandelt. Es kann also durchaus sein, dass ein anderer "Eintreiber" sein Glück versucht und den Anspruch aufgekauft hat.

Rechtlich ist zwar geregelt, dass der neue Gläubiger den Schuldner informieren muss, wenn ein Gläubigerwechsel stattgefunden hat, doch häufig findet man neben einem Aktenzeichen oder Kundennummer keine weiteren Hinweise zu Sache.

Wenn man zudem verschiedene Sachen am Laufen hat, verliert man da durchaus auch den Überblick.

Auch Schuldnerberatungen haben nicht selten Probleme alle zu sortieren und zuordnen zu können - z.B. wenn eine Privat-Insolvenz vorbereitet werden soll.

Mein Tipp:

Am besten du machst erst einmal gar nichts. Die Verjährungsfrist ist noch nicht abgelaufen und für den wirtschaftlichen Erfolg des Inkasso-Dienstes bist du nicht verantwortlich!

Für dich selber kannst du aber etwas machen!

Gerade weil du deine Finanzen offensichtlich wieder geordnet hast, wäre es doch schade, wenn auf der Zielgeraden noch was schief geht.

Deshalb würde ich dir empfehlen einfach mal einen Beratungstermin bei der Schuldnerberatung in deiner Nähe zu machen.

Die würden dich z.B. auch später dabei unterstützen die Verjährung formell korrekt zu beantragen.

Auch die Löschung aus der SCHUFA muss selbst beantragt werden, wenn du dort nicht länger als nötig registriert sein möchtest.

Wichtig ist, dass du zu einer Schuldnerberatung der CARITAS oder dem Diakonischen Werk gehst!

Hier ist die Beratung garantiert immer kostenlos!

Auf dem Gebiet der sog. Schuldnerberatungen tummeln sich leider auch viele Abzocker, die den Leute statt zu helfen häufig Geld aus der Tasche ziehen - doch kaum Leitungen erbringen.

So, ich hoffe dir für den Moment ein Stück weiter geholfen zu haben.

Viel Erfolg!

PS: Du könntest dir zwar problemlos auch eine Selbstauskunft bei der SCHUFA besorgen, doch auch da würde ich vielleicht vorher mit der Schuldnerberatung sprechen. Man weiß ja nie.

Woher ich das weiß:Recherche

takkamakka 
Fragesteller
 14.10.2019, 11:15

Vielen dank für deine ausfürliche Antwort, zu deiner Gegenfrage, ja ich bin mir sicher dass kein Gerichtsverfahren besteht denn dann wäre der Brief ja gelb gewesen uns im Brief selbst stand auch nichts weiter darüber. Der Betrag belief sich auch 800 Euro...für mich selbst ist das eine hohe Summe die ich im Leben nicht mal eben zahlen kann. Warum ich nicht mehr angeschrieben wurde ist mir auch ein rätsel. Ob das mit meinen vielen umzügen in letzter Zeit zusammen hängt? Umgemeldet bin ich aber. Du meinst also wenn ich mir sicher bin das Verjährung eingetreten ist soll ich dort schriftlich was hinschicken dass kein Anspruch mehr besteht? Meine Angst ist dass die mir vielleicht kurz vor der Verjährung plötzlich wieder was schicken, dass doppelt und dreifach so viel Geld kostet weil es schon so lange her ist. Aber mein Freund meinte das würde mir nur bei einem nicht gezahlten Abonnement passieren. Die dürfen dann doch nur weitete Bearbeitungsgebürhr für den weiteren Brief schicken oder? Das kann ja aber dann nicht immens viel mehr sein?

Zur Schuldnerberatung bin ich gegangen...Wartezeit von einem Jahr wurde mir angegeben. Sprich ich muss es wohl oder übel selbst in die Hand nehmen bis dahin.

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Wenn die Forderung tituliert ist, kann der Gläubiger 30 Jahre versuchen, zu pfänden. Mittlerweile werden fast alle "dubiosen Forderungen" aber an irgendwelche Inkasso-Büros verkauft. Die wirst du dann aber praktisch NIE mehr los.

Lass es auf sich beruhen. Nach 2 Jahren melden die sich garantiert nicht mehr