Inkasso gerechtfertigte Zahlungen?

Venus345  26.06.2020, 20:48

wie Alt bist Du?

Men980 
Fragesteller
 26.06.2020, 20:54

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EXInkassoMA  26.06.2020, 21:45

Du hast aber hoffentlich noch nichts unterschrieben ?

Men980 
Fragesteller
 26.06.2020, 22:00

Nein

EXInkassoMA  26.06.2020, 22:12

gib doch mal noch info wie sich die 168 zusammensetzen ? 2,50 Mahngebühr hattest Du ja unten schon geschrieben. Ist da sonst noch was drin (lastschriftstorno Gebühr z.b )

Men980 
Fragesteller
 26.06.2020, 22:29
  1. und 2. Brief von Rewe kam nichts drauf nur beim 3. kamen die 2,50 drauf und danach kam der Inkassobrief. Ich wollten gerne eine Ratenzahlung machen und dann kam der Brief oben

8 Antworten

Die Inkassokosten erscheinen mir auf den ersten Blick sehr hoch, jedoch ist aus der Gesamtsumme nicht erkennbar, welche Gebühren und Auslagen im Éinzelnen erhoben wurden; Du hast Anrecht auf eine Forderungsaufstellung die den gesamten Anfall aller geltend gemachten Kosten für Jedermann plausibel und nachvollziehbar erkennten lässt;

solltest Du eine Ratenvereinbarung unterschreiben, fallen dafür weitere Kosten an; ohne genaue Kenntnis der einzelnen Posten der Forderung würde ich weder eine Ratenvereinbarung und schon gar nicht ein Schuldanerkenntnis unterschreiben;

wenn du wirklich richtig knapp bei Kasse bist, geh mal mit Deinen Sorgen zu einer Verbraucherzentrale, aber bitte die Öffentliche und nicht zu irgendeiner privaten schuldnerberatung, die wollen meist nur Geld von Dir ohne eine nennenswere Gegenleistung;

evtl. kannst Du dir auch einen Beratungsschein beim Amtsgericht besorgen, der Dir für geringes Geld (manche Anwälte verzichten auch auf den Eigenbetrag) die Möglichkeit gibt, die Forderung auf ihre Rechtmässigkeit überprüfen zu lassen;

itasca  26.06.2020, 21:08
Die Inkassokosten erscheinen mir auf den ersten Blick sehr hoch

Sie sind in jedem Fall sehr hoch, da sie unzulässig sind.

solltest Du eine Ratenvereinbarung unterschreiben, fallen dafür weitere Kosten an;

Nein, das wäre nur bei einer Ratenvereinbarung der Fall, welche über einen Gerichtsvollzieher erzielt wurde.

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EXInkassoMA  26.06.2020, 22:07
@itasca

Na ja , wenn sie dummerweise unterschreibt aktzeptiert sie ja diese zusätzlichen Kosten :-/

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also bei der Inkassovergütung haut etwas nicht hin

bei einem Streitwert von bis zu 500€ dürfen Inkassobüros nur maximal 58,50€ dafür berechnen. Ferner sind sie verpflichtet genau aufzuschlüsseln wie sich die Gebühren zusammensetzen und nicht einfach dazu schreiben inklusive eventuell angefallener Ermittlungskosten.

Bitte die mal um die genaue Aufschlüsselung wie sich das zusammen setzen soll.

Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast schau mal ob die solche Probleme abdecken oder weil du selbst sagst du verdienst wenig erkundige dich beim zuständigen Amtsgericht in wie weit dir Prozesskostenhilfe oder wie sich das nennt zu steht

Men980 
Fragesteller
 26.06.2020, 21:03

naja 75,80€ ist die Einigungsgebühr

58,50 Geschäftsgebühr

11,70€ Auslagenpauschale

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yamat501  26.06.2020, 21:06
@Men980

hmm jo könnte hinkommen...

dann sieht es schlecht aus, hast maximal noch ne chance daraus zu kommen, wenn du zu dem zeitpunkt wo du die Schulden gemacht hast u18 warst

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itasca  26.06.2020, 21:16
@Men980

Laß Dich von solchen Begriffen nicht irreführen. Es gibt keine "Gebührenordnung" auf die sich das Inkassounternehmen berufen könnte. Diese "Gebühren" haben die erfunden.

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yamat501  26.06.2020, 21:18
@itasca

komischer Weise gibt es zu dieser Gebührenverordnung rechtsgültige Urteile

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yamat501  26.06.2020, 21:27
@itasca

z.B. die hier

OLG Oldenburg, Urt.v. 24.04.2006, Akz. 11 U 8/06; OLG Dresden, Urteil vom 04.04.1995, Akz. 13 U 1515/93

ps die Gebühren Tabelle regelt sich nach §13 RGV

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itasca  26.06.2020, 21:30
@yamat501

Siehst Du im Screenshot irgendeine Gebühr nach dem RGV, wonach ein Rechtsanwalt involviert gewesen wäre?

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yamat501  26.06.2020, 21:33
@itasca

die ist ja nicht klar aufgeschlüsselt dort aber in den Inkassokosten enthalten, das hat Men ja ausgerechnet.

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itasca  26.06.2020, 21:40
@yamat501

Eben nicht. Wenn ein RA involviert ist, dann kann das IB die RA- Gebühren bis zu einer bestimmten Höhe ansetzen. Kommt es in der Folge zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, z.B. weil die Forderung tituliert werden soll, dann muß diese Gebühr wieder (zumindest teilweise) mit der dann entstehenden RA- Gebühr für die gerichtliche Durchsetzung verrechnet werden. Der Gesetzgeber will ja gerade damit erreichen, daß Schuldner nicht über die Kosten der gerichtlichen Rechtsverfolgung hinaus belastet werden dürfen. Deshalb gibt es ja die Gebührenordnung für RAs, die Gerichtsgebühren und das GVKostG für Gerichtsvollzieher. Die aufgeführten "Inkassogebühren" usw. sind eine Luftnummer und belegen, daß KEIN RA involviert war. In diesem Falle wären die Gebühren auch niedriger gewesen.

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EXInkassoMA  26.06.2020, 21:59
@yamat501

AG Dieburg

Entscheidungsdatum: 20.07.2012

Aktenzeichen: 20 C 646/12

Leitsatz

Die Geltendmachung von sog. Inkassokosten im Wege des Schadensersatzes verstößt regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht.

(Auszüge)

Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dieburg sind Inkassokosten in aller Regel wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB nicht zu erstatten.

Anwaltskosten sind bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, nicht zu berücksichtigen. Rechtsanwälte sind anders als Inkassounternehmen Organe der Rechtspflege. Das RVG kann deshalb zur Rechtfertigung von Inkassokosten nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um ein Sondergesetz, das nur für Rechtsanwälte anwendbar ist und diese als Teil der Rechtsordnung privilegiert.Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.Dies ergibt sich auch aus einem qualitativen Unterschied. Der Anwalt hat die geltend zu machenden Ansprüche selbst zu prüfen und die Mandanten auf rechtlich unbegründete Forderungen hinzuweisen. Er haftet für seine Rechtsberatung, auf die sich der Mandant deshalb verlassen kann. Macht er bewusst unrechtmäßige Forderungen geltend, macht er sich neben dem Auftraggeber strafbar. Damit besteht auch für den Schuldner bis zu einem gewissen Grad eine Gewissheit der Rechtmäßigkeit der gegen ihn geltend gemachten Forderung.

Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.

Die Kompetenz des von der Klägerin eingeschalteten Inkassounternehmens erhöht sich auch nicht durch ein eigenes Call-Center, in dem besonders geschulte Mitarbeiter vor allem telefonisch versuchen, gemeinsam mit den Versicherungsnehmern eine Möglichkeit der Regulierung der Angelegenheit zu erreichen.Es ist überhaupt nicht ersichtlich, dass Inkassounternehmen überhaupt eine für die Schuldner befriedigende Lösung finden wollen. Schließlich werden sie von den Gläubigern bezahlt und haben den Auftrag, möglichst viel Geld von den Schuldnern einzutreiben. Mangels Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung wären sie auch gar nicht in der Lage Belange der Schuldner zu berücksichtigen. Selbst wenn die Schuldner die Forderung mangels finanzieller Mittel nicht begleichen können, werden deren Belange nicht berücksichtigt, sondern die Kosten weiter in die Höhe getrieben, indem kostenpflichtige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rücksicht darauf, dass Zinsen die Forderung weiter erhöhen, und der Schuldner auch bei Zahlungen die Forderung nie wird vollständig tilgen können.

Die von den Inkassounternehmen "besonders geschulten Mitarbeiter" haben die Aufgabe ihre durch die Schulungen erworbenen Kenntnisse zugunsten des Inkassounternehmens einzusetzen. Erfolge werden nicht dadurch erzielt, dass die Schuldner von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt werden, sondern weil sie durch ständige Wiederholungen der "Nachteile" bei Nichtzahlung Ängste schüren und Schuldner zur Zahlungen bewegen, auch wenn die behaupteten Forderungen nicht berechtigt sind.

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EXInkassoMA  26.06.2020, 22:02
@yamat501

LG Berlin 4. Zivilkammer

Entscheidungsdatum: 08.02.2012

Aktenzeichen: 4 O 452/11

Dokumenttyp: Versäumnisurteil

Verzugsschadensersatz: Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht bei Einschaltung eines Inkassounternehmens durch einen geschäftserfahrenen Leasing-Finanzierer

Leitsatz

Eine Gläubigerin mit hinreichender Geschäftserfahrung (hier: Leasing-Finanzierer) verstößt gegen ihre Schadenminderungspflicht, wenn sie durch Einschaltung eines Inkassounternehmens weitere Kosten verursacht.

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EXInkassoMA  26.06.2020, 22:05
@yamat501

AG Brandenburg

Entscheidungsdatum: 27.08.2012

Aktenzeichen: 31 C 266/11

Die Mahnungen von Inkassounternehmen sollen im Übrigen zwar in mehreren Fällen Erfolg haben, in dem Sinne, dass der Schuldner auf diese Mahnungen leistet. Da aber die Mitarbeiter des Inkassounternehmens in der Regel weder über besondere Rechtskenntnisse verfügen, noch über ein nachhaltiges Druckmittel, das über die eigenen Möglichkeiten des Gläubigers hinaus geht, ist dieser Erfolg wohl nur unter den Aspekten zu würdigen, dass der Schuldner ohnehin auf nachdrückliche und mehrfache Mahnungen des Gläubigers geleistet hätte oder der Schuldner den Mahnungen des Inkassounternehmens aus irrationalen Gründen eine größere Bedeutung beimisst als den Mahnungen des Gläubigers selbst und nur deswegen die Forderung bedient. Beides rechtfertigt jedoch noch nicht, dem säumigen Schuldner deswegen allein schon auch die Inkassokosten aufzuerlegen. Denn der behauptete Erfolg von Inkassounternehmen - so dies den überhaupt zutrifft - beruht entweder auf einer Tätigkeit (Mahnwesen), die zunächst eine Aufgabe des Gläubigers selbst ist und auf Kosten des Schuldners in unwirtschaftlicher Art und Weise auf das Inkassounternehmen ausgelagert wird oder ggf. sogar auf der Ausnutzung einer unterschwelligen irrationalen Angst.Zahlt der Schuldner nicht innerhalb der üblichen Frist, ist es nämlich zunächst Sache des Gläubigers, sich um die Erfüllung der Forderung zu bemühen. Dazu gehören nach herrschender Auffassung die Überwachung der Zahlungseingänge und Zahlungsfristen sowie zumindest eine zweimalige Mahnung. (...) Die Beauftragung des Inkassounternehmens dient insofern nämlich ausschließlich der Bearbeitung und außergerichtlichen Abwicklung des Anspruchs. Solche Aufwendungen kann der Gläubiger von dem Schuldner aber regelmäßig gerade nicht ersetzt verlangen (BGH, BGHZ Band 181, Seiten 233 ff. = ZGS 2009, Seiten 369 ff. = NJW 2009, Seiten 2530 ff. = Das Grundeigentum 2009, Seiten 974 ff. = VersR 2009, Seiten 1121 ff. = Schaden-Praxis 2009, Seiten 304 f. = NZM 2009, Seiten 595 ff. = WM 2009, Seiten 1664 ff. = DAR 2009, Seiten 515 ff. = ZfSch 2009, Seiten 558 ff. = MDR 2009, Seiten 1166 ff. = VRS Band 117, Seiten 23 ff., Nr. 7; BGH, NJW 1977, Seite 35; BGH, BGHZ Band 66, Seiten 112 ff. = NJW 1976, Seiten 1256 ff. = VersR 1976, Seiten 857 ff. = MDR 1976, Seiten 831 f.; OLG Dresden, NJW-RR 1994, Seiten 1139 ff.; OLG Köln, WM 1989, Seiten 246 ff.; LG Berlin, Urteil vom 20.07.2009, Az.: 5 O 468/08, u. a. in: "juris"; AG Kehl, Urteil vom 26.04.2011, Az.: 4 C 19/11, u. a. in: "juris").Diesen grundsätzlich somit nicht ersatzfähigen Eigenaufwand für die Einziehung einer eigenen Rechnung hat die Klägerin vorliegend aber nur "ausgelagert", indem sie nach Eintritt des Verzugs ein Inkassobüro mit der Beitreibung beauftragt hat. Ihr stand selbstverständlich frei so zu verfahren. Jedoch kann sie die damit verbundenen Kosten nicht ohne weiteres auf den Schuldner umlegen, weil es sich gerade um Kosten des grundsätzlich nicht ersatzfähigen Eigenaufwands handelt.

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Men980 
Fragesteller
 26.06.2020, 21:05

Das zusammen sind die Inkassokosten

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Inkassogebühren fallen nur dann an, wenn du deine Raten nicht zahlst. Also entweder verzichten, oder die Vereinbarungen einhalten.

Und ja, wenn du deine Raten nicht zahlst, ist es gerechtfertigt, dass diejenigen, die sich darum kümmern müssen, dafür auch Geld bekommen.

itasca  26.06.2020, 21:10
Und ja, wenn du deine Raten nicht zahlst, ist es gerechtfertigt, dass diejenigen, die sich darum kümmern müssen, dafür auch Geld bekommen.

Nein. Ein Inkassobüro darf keine Inkassogebühren verlangen. Bei Nichteinhaltung der Ratenzahlungsvereinbarung kann das IB lediglich den Rechtsweg beschreiten.

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Eindeutige Antwort: Nein.

Liegt kein vollstreckbarer Titel vor, so kann der Gläubiger nur die Hauptforderung plus Verzugszinsen einklagen (§ 288 Abs.1 BGB). Er hat nachzuweisen, wie er die Zinsen berechnet hat bzw. Du kannst selbst nachrechnen, ob die Berechnung stimmt, also 5% über dem Basiszinssatz ( siehe § 247 BGB) und gegebenenfalls widersprechen. Solltest Du der Ansicht sein, daß die Hauptforderung plus Zinsen stimmen, so kannst Du die Sache mit Gesamtzahlung bzw. Ratenzahlungsvereinbarung (falls der Gläubiger zustimmt) aus der Welt schaffen. Auf keinen Fall darf ein Inkassobüro Gebühren verlangen! Ausgenommen sind Kosten für die Ermittlung des Wohn- bzw. Aufenthaltsortes, welche aber nur sehr gering ausfallen dürfen/können. Diese sind nachzuweisen.

Für den Fall, daß es sich bei der von dem Inkassobüro beanspruchten Hauptforderung um eine titulierte Forderung handelt, so dürfen lediglich die Hauptforderung, die im Titel benannten Zinsen sowie die Kosten des Rechtsstreits verlangt werden (§ 788 Abs.1 ZPO i.V.m. § 99 ZPO).

In jedem Falle sind die Inkassogebühren (abzüglich Ermittlungskosten) unstatthaft! Die Inkassobüros arbeiten mit solchen Tricks, da sie auch was verdienen wollen.

Da dieses Vorgehen illegal ist und die IBs das wissen, ist es anzuraten, den "Herrschaften" schriftlich mitzuteilen, daß man von ihnen eine Forderungsaufstellung samt Nachweis der Anspruchsgrundlage (dazu gehört auch der Nachweis, daß das IB überhaupt befugt ist, die Forderung beizutreiben - etwa durch Forderungsabtretung oder Auftrag) zugeschickt bekommen möchte. Ferner sollen die Ermittlungskosten nachgewiesen werden unter Verweis darauf, daß man die eingeforderten Inkassogebühren streichen muß. Unabhängig davon behalte man sich rechtliche Schritte gegen das IB vor, da die wissentlich unlautere Einforderung von Inkassogebühren eine strafbare Handlung darstellt (versuchter Betrug). Nach Eingang der eingeforderten Unterlagen prüfe man die Rechtmäßigkeit der Forderung.

Solltest Du zu der Auffassung gelangen, daß die Forderung gerechtfertigt ist, dann biete Ratenzahlung oder, falls möglich, die Begleichung der Gesamtforderung plus Zinsen an. Andernfalls solltest Du schriftlich ablehnen und dem IB nahelegen, Dir einen schriftlichen Forderungsverzicht zukommen zu lassen, da Du Ihnen ansonsten juristisch sehr unangenehm werden könntest.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bank, Versicherung, Justiz, BWL- Studium
yamat501  26.06.2020, 21:19

wenn das illegal ist wie erklärst du Urteile die Inkassogebühren bestätigen?

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itasca  26.06.2020, 21:22
@yamat501

Welche Gebühren wurden denn bestätigt? Es gibt nur ein paar kleine Positionen, die rechtens sind, wie z.B. Aufenthaltsermittlung. Diese ist aber über Anfragen an EMAs per online machbar. Gleiches gilt z.B. für Telefonkosten. Mehr als ein paar Euro sind da nicht ansetzbar.

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itasca  26.06.2020, 21:34
@yamat501

Lies Du den Link genauer, dann wird's für mich einfacher.

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EXInkassoMA  26.06.2020, 21:47
@yamat501

Der Rechner funktioniert leider nicht , das ist inzwischen aber bekannt. Es ist ein Rätsel das er immer noch im Netz ist

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Die Inkassokosten sind selbst im Verzugsfall nicht mal ansatzweise durchsetzungsfähig.

Sind in den 168 € Hauptforderung schon interne Mahngebühren mit enthalten ?

Gemass dieser Liste sind im Verzugsfall bei Forderungen bis 500 € insgesamt 18 € an Inkassogebühren zu zahlen da nur mit 0,3 rvg abgerechnet wird (einfaches schreiben)

https://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/

Handelt es sich um Otto ?

Men980 
Fragesteller
 26.06.2020, 22:04

nein es handelt sich um die Rewe Group

und ja von dem Beauftragten kamen mahngebühren von 2,50

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Men980 
Fragesteller
 26.06.2020, 22:25

Nein auf Rechnung

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