In welchen zwei Angelegenheiten besitzt der Betriebsrat ein Informationsrecht und in welchen zwei kann er die Geschäftsleitung beraten?

1 Antwort

information bei einstellungen und freiwilligen leistungen, die nicht mitbestimmungspflichtig sind.

das beraten einer geschäftsleitung ist nicht bestandteil des BetrVG. wenn es eine geschäftsleitung wünscht, kann er in allen personalfragen beraten, wenn es z.b. keine eigene personalabteilung gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung