In Bayern von Polizei mit 3g gefundene Marihuana erwischt worden?
Ich habe gestern mit 2 Freunde zufällig in Bayern 3 gramm Marihuana gefunden. Dann haben wir es bedauerlich konsumiert. Paar Stunden später wurden wir von der Polizei erwischt worden, allerdings muss nur ich mit zu dem Auto weil die 3 g Marihuana in meiner Tasche war. Ich habe sie erklärt dass ich das gefunden habe. Das haben sie mir aber nicht geglaubt und mir einfach gezwungen paar Dokumente zu unterschreiben. Sie haben meine Aussagen usw ignoriert, sie haben gesagt dass ich später mich noch äußern kann. Hätte ich gar nichts unterschreiben sollen, oder? Also ich wollte euch fragen, was kommt noch auf mich zu? Brief? Welche Strafen? Etc...
4 Antworten
Es ist doch völlig egal ob du es gefunden hast oder es bereits seit zehn Tagen in deiner Tasche liegt. Fakt ist, du hattest Drogen in deiner Tasche, hast offenbar sogar konsumiert, somit oblag dir die tatsächliche Sachherrschaft und somit ist der Tatbestand des Besitzes erfüllt.
Ob man unterschreiben sollte oder nicht, da scheiden sich wohl die Geister. Du wirst ja sicher kein Schuldeingeständnis oder ähnliches unterschrieben haben, vermutlich wird das einfach nur die Belehrung und die Mitteilung über die Beschlagnahme gewesen sein. Man liest sich das doch auch durch, wenn man etwas unterschreibt oder etwa nicht? "Gezwungen" haben wird dich sicher auch keiner, es wäre sicher folgenlos geblieben wenn du nicht unterschrieben hättest.
Grundsätzlich ist Schweigen immer ein gutes Mittel, aber mal ganz ehrlich: Man hat Drogen in deiner Tasche gefunden, da ist es doch völlig egal was du oder ein Freund der Polizei erzählt. Man hat ja diesen objektiven Beweis, nämlich die Drogen in deiner Tasche.
Du wirst nun sicher noch einmal vorgeladen werden oder einen Anhörungsbogen bekommen, als Beschuldigter musst du nicht erscheinen und musst auch nicht aussagen. Ich denke, wenn du etwas dazu sagst, wird man es dir auch nicht Groß zum Vorteil auslegen und genauso wenn du schweigst, da wird man eben in der Situation kaum mehr was retten können, weil man eben diesen objektiven Beweis hat.
Jeder baut mal Mist, vermutlich wird das Verfahren eingestellt, es gibt ein paar Sozialstunden oder eine kleine Geldstrafe. Mach es einfach nicht noch mal, man kann auch anders entspannen.
Ich kann dir leider nicht sagen, was du da unterschrieben hast.
Aber der Tatbestand des Besitzes ist ja offenbar erfüllt, du hattest die Drogen in deiner Tasche und somit die tatsächliche Sachherrschaft. (tatsächliche Sachherrschaft = Besitz).
Natürlich kann man die Aussage verweigern, man kann auch was dazu sagen. Aber ob das in diesem Fall so viel Sinn macht?
Die haben dich sicher nicht gezwungen, Dokumente zu unterschreiben. Hast du denn nicht gelesen, was du unterschrieben hast? vermutlich war es dein Einverständnis, dass das Gras eingezogen wird. Andernfalls wäre es halt beschlagnahmt worden. Je nach Alter, Vorstrafen etc, wird es einen Strafbefehl, eine Einstellung wegen geringer Menge oder eine Erziehungsmaßregel geben.
Da passt was nicht- wenn ihr die 3g reingezogen habt wie konnte sie die Polizei dann noch finden?
Wächst dir Gras aus den Taschen oder warum waren die 3g noch da?
Egal - erwischt worden mit Drogen, gut fürs weitere Leben, Bewerbung, BZR/Erziehungsregister.
Und die Ausrede"gefunden"ist ja wirklich originell - sagst du das auch wenn man dich mit fremden Handy, Ausweis, Fahrrad, Butterfly oder sonstwas Verbotenem erwischt?
Unter 18- Sozialstunden, über 18 Geldstrafe!
Jungendstrafrecht, d.h. Sozialstunden gehen auch noch bis Ende 20.
Falls Ersttat darf er sich als "nicht vorbestraft" bezeichnen, und mehr 90 TS gibt das nicht, bzw. nicht mal das, auch nicht in Bayern. Außerdem irrelevant für die meisten Berufe, braucht er nicht zu offenbaren. Nur Beamter werden koennte... naja, nicht bei so Kleinvieh, sonst kriegen die keinen mehr.
Beamter - genug ohne Dreck am Stecken die sich bewerben, warum auf einen Kiffer warten?
Bis zum vollendeten 24. im Erziehungsregister vermerkt, wenn er bei der Bewerbung (Kraftfahrer, Maschinenführer) gefragt wird "schon mal mit der Polizei zu tun gehabt, mit Drogen wann, warum" tut man gut daran korrekt zu antworten.
Auch auf die Nachfragen..
Oder möchtest du dass ein Kiffer die Bremsen deines Autos wartet, eine hunderttausende Euro teure Maschine bedient, den Triebwagen einer Straßenbahn oder U-Bahn steuert, als Busfahrer Schulkinder befördert?
Tiefer hängen, besonders wenn es die Ersttat war, gilt als nicht vorbestraft (potentieller Dienstherr sieht natürlich alles). Kann ja auch eingestellt werden.
War mal im Referendariat Sitzungsvertreter für die StA Wuppertal, meine 2. Verhandlung im Leben war ein Antragsdelikt wg. Sachbeschädigung vor dem Jugendgericht, eine Romeo und Julia Kiste, Mädel kam vor Verhandlung auf die Richterin los, wollte den Strafantrag zurücknehmen; ich hätte öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejahen können. Die Jungendamt-Tussi auf mich los, faselt was von Einstellen. "Irgendwann schonmal auffällig geworden?" - "Ha ja, hat mal 'nen Joint geraucht.". Sehr aufschlussreich, wenn ich schon frage. GRRR! Nna gut, auf seine Kosten eingestellt, habt Euch lieb, Kinders.
Unterschreiben ohne zu wissen worum es geht ist grundsätzlich nie gut :D
Ich habe es schon gelesen. Da steht es auch dass ich später mich äußern kann. Außerdem war ich gestern leider high und dazu stark nervös. Dehslab habe ich einfach unterschrieben.. Ich berue es bereits
Danke für deine Antwort. Soweit ich mich erinnere habe ich auch "Konsum von Marihuana" unterschrieben... Hätt ich nicht unterschreiben soll oder war es egal da die Droge in meiner Tasche war?