Im Zuge eines Nachlasses kam ich in den Besitz diverser Felle aus Afrika, unter anderem auch Leopard. Kann man solche Stücke in Deutschland verkaufen ?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Speziell für das Leopardenfell brauchst Du Belege. Die anderen Felle, bei denen Du Dir unsicher bist, würde ich einem Fachmann zur Begutachtung vorlegen, um sicherzugehen, um was es sich genau handelt.

Zu den Belegen -Entweder Cites-Papiere:

https://www.bfn.de/0305_regelungen.html
https://www.bfn.de/kontakt.html

Hier kannst Du auch genaueres dazu erfragen

Oder:

https://www.berlin.de/umwelt/themen/natur-pflanzen-artenschutz/mdb-artenschutz_kann_jeder.pdf

"
Regelungen für Antiquitäten
Steht eine Antiquität unter Artenschutz, sind einige Regeln zu beachten. Bei Erbschaften, Haushaltsauflösungen oder Schenkungen fallen öfters geschützte Gegenstände (z.B. Elfenbein, Pelze, Jagdtrophäen) an, die vermarktet werden sollen.

Es kommt hier im Wesentlichen auf das Alter des Gegenstandes an. Artenschutzrechtlich relevante Antiquitäten sind Gegenstände von geschützten Tieren, die vor dem 1. Juni 1947 endgültig verarbeitet wurden.

Beim Verkauf solcher Antiquitäten muss ein ausreichender Nachweis über das Alter des Gegenstandes vorgelegt werden. Dies kann z. B. ein Fachgutachten, ein Kaufbeleg, Einfuhrdokumente, Zeugenaussagen bzw.eine eidesstattliche Erklärung sein, die benötigt wird, um den legalen Besitz nachzuweisen und eine Vermarktungsgenehmigung zu beantragen."

Meines Wissens ist der Verkauf aufgrund des Artenschutzgesetzes verboten. Du würdest dich strafbar machen. Folglich sind sie wertlos.

Leopard:
Innerhalb der EU unterliegt der Besitz und Handel einschränkenden Bestimmungen. Jeder Kauf oder Verkauf muss grundsätzlich vorher durch die jeweiligen Artenschutzbehörden genehmigt werden.



Das heißt vermutlich, dass du auch den Besitz bei der Behörde melden musst

Leopard ganz sicher (zum Glück) nicht. Beim Rest musst du dich beim Zoll erkundigen.

Du musst beweisen können, das die  vor Inkrafttreten des dementsprechenden Tierschutzgesetze importiert wurde. Dann dürfen sie gehandelt werden.

tryanswer  26.10.2016, 19:58

... oder sie haben entsprechende Begleitpapiere (CITES-Zertifikate)

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