Ihm schreiben oder auf Vorschuss warten?

2 Antworten

Hier laufen scheinbar zwei Dinge durcheinander.

Es gibt also einen gerichtlichen Beschluss? Der wurde ihm ja ebenfalls zugestellt und daraus kann er ersehen was er zu zahlen hat und seit wann er das zahlen muss.

Also wartest du nun ab bis zum Anfang des nächsten Monats ob der Unterhalt eingeht. Passiert nichts, dann erwirkst du umgehend den Pfändungsbeschluss und lässt sein Gehalt pfänden.

Du kannst ihm ja mitteilen, dass es so laufen wird, wenn der Unterhalt, nebst aufgelaufenem Unterhalt nicht bis zum 1.4. auf deinem Konto ist. Musst du allerdings nicht, da er ja Kenntnis vom Beschluss hat.

Und was meinst du auf "Vorschuss warten"? Läuft parallel Geld von der Unterhaltsvorschusskasse? Die hat Kenntnis vom Gerichtsbeschluss? Auch da müsstest du ja ein Schreiben bekommen (haben) ,das die Ansprüche in Höhe des Unterhaltsvorschusses auf die Unterhaltsvorschusskasse übergangen sind.

Also muss er die aufgelaufene Summe bei denen bezahlen und die Differenz an dich. Oder ihr habt es anders vereinbart bei Gericht, dass es weiter über die Unterhaltsvorschusskasse läuft. Dann zahlen die die Differenz der aufgelaufenen Unterhaltsbeträge an dich und den von ihm zu zahlenden Unterhalt für die Zukunft, ebenfalls.

Mit dem Kindesvater zu reden und darauf hinweisen wird nichts bringen, befürchte ich. Schade für die Zeit. Umgehend das Jugendamt informieren oder deinen Anwalt, wenn du einen hast. Ich vermute, dass der Beschluss vom Familiengericht kommt und daran muss der Kindesvater sich halten.