Ich wurde von einer Fußgängerin angesprochen, zu Fuß gehen auf einem Reitweg sei nicht erlaubt.
Als ich in einen öffentlichen Waldweg in NRW zu Fuß einbog, sprach mich eine Fußgängerin an, gehen sei hier nicht erlaubt.
Auf meinen Hinweis, es gäbe kein Schild und weder Reitspuren noch einen parallelen Fußweg, verwies sie auf das Schild, das noch kommen würde und auf einen Hochsitz entlang meines Weges.
Beide Hinweise stimmten, es folgte also bald der Hochsitz wie auch das runde blaue Schild mit der weißen Reiterfigur.
Frage 1: Ist das Gehen auf einem öffentlichen Reitweg erlaubt? Bisher geprüfte Quellen: §50 Landschaftsgesetz NRW, der nur die Rechte der Reiter regelt, das Reitwegegesetz, das auch nichts klares sagt. Ansonsten herrschen diffuse Meinungen wie: "streng genommen" sei das Gehen auf Reitwegen nicht erlaubt, was nur aussagt, dass der Kommentator keine Ahnung hat
oder Gehen auf Reitwegen sei zwar nicht erlaubt, aber keine Ordnungswidrigkeit. Auch werden Reitwege gewöhnlich parallel zu Fußwegen eingerichtet. Was ist mit einem "einsamen" Reitweg?
Frage 2: Darf man nicht an einem Hochsitz vorbeilaufen, aber -reiten?
3 Antworten
Siehe StVO, Zeichen 238
http://www.verkehrsportal.de/stvo/anlage_2.php
(2.) Anderer Verkehr darf ihn nicht benutzen.
Fußgängerverkehr ist auch Verkehr und somit verboten. Vergleiche Zeichen 237 (Radweg).
Danke für die klare Antwort. Ich wundere mich nur, dass die Gesetze hierzu so wenig hergeben.
Fußgänger haben auf einem ausgewiesenen Reitweg laut StVO nicht verloren, auch nicht auf einem Radweg, ebenso wie ein Reiter nichts auf einem ausgewiesenen Fußweg.
Hast Du einen Führerschein? Müßte man wissen.
Hat auch etwas mit Versicherungsschutz zu tun, wenn Du durch einen Reiter verletzt wirst oder Du z. B. den Sturz eines Reiters verursachst.
Daß man nicht an einem Hochsitz vorbeilaufen darf, ist eine Lachnummer. Das hätten die Jäger gerne so. LG
Das war eine Deppenantwort!
Ein durch Zeichen 238 (blaues Gebotsschild - Reitweg) ausgewiesener Weg ist ein Sonderweg für Reiter und darf nur von Reitern mit Pferd benutzt werden.
Reiter müssen diesen Weg nehmen. Für alle anderen Verkehrsteilnehmer und Fußgänger ist dieser Reitweg verboten.
Bei Vorschriftszeichen muss man immer mit Sanktionen rechnen. Vor allem wenn eine Gefährdung oder gar ein Unfall mit Sachbeschädigung oder Personenschaden aufgrund der Missachtung des Schildes passiert. Hier drohen 35 € Bußgeld.
Als mein Kind mal Reittherapie hatte wegen Skoliose, sind die Theraputin und ich auch auf den Reitweg gegangen, während mein Kind auf dem Pferd saß - es hat niemand Einspruch erhoben.
Glaub nicht, dass es verboten ist.
Ich bin auch schon häufiger auf Reitwegen gegangen, ohne je angesprochen worden zu sein. Das beantwortet die Frage nicht.
Welcher Paragraph denn? Wer keine Ahnung hat, sollte schweigen.
Sollte man wissen.