Ich würde gerne ab Mai bis September Vollzeit arbeiten, dann studieren. Was ist mit BAföG..?
Ich bin 19 und möchte ab Mitte Mai Vollzeit arbeiten. Ab Oktober fange ich an zu studieren. Da ich knapp bei Kasse bin brauche ich BAföG und Kindergeld. Ich habe gelesen, dass Kindergeld weiter gilt für diese Übergangszeit. Da ich eine neue Wohnung habe muss ich ja auch alles einrichten, was ich aus dem Vollzeitjob bezahlen möchte. Dann bleibt nicht viel für die Studienzeit. Kriege ich noch BAföG? Mit Vollzeit wäre für das Jahr die Grenze von 5400€ ausgeschöpft... und zählen Akitengewinne auch zu dieser Grenze?
3 Antworten
Das Geld, dass du vor dem Studium verdient hast, zählt ja noch nicht mit. Insofern kann dir das egal sein, du wirst in der Zeit auch kaum 8000 Euro verdienen und die Freigrenze überschreiten.
Was mich an deiner Frage ein wenig irritiert ist folgendes:
Da ich eine neue Wohnung habe
und zählen Akitengewinne auch zu dieser Grenze?
Ja, Aktiengewinne zählen auch zu den Einnahmen. Aber natürlich auch erst nach Beantragung.
Du wirst auf Bafög angewiesen sein, besitzt aber Aktien und willst in eine Wohnung ziehen? Das passt jetzt nicht so recht zusammen.
Man muss ja auch nicht alles neu kaufen. Ich hab damals mein altes Bett mitgenommen und mir einen neuen Schreibtisch beim Möbelschweden gekauft - das war's. Man kann sich Dinge auch nach und nach anschaffen bzw. auf günstige Gelegenheiten und Angebote warten.
Bewahre dir lieber ein kleines Polster für ungeplante Ausgaben, statt dein Geld in eine perfekte Möblierung zu stecken.
Ja gut es sind Aktien im Wert von unter 5000 Euro und die Miete beträgt lediglich 400 Warm. Aber danke für die Antwort!
BAFÖG bekommst du natürlich nur während des Studiums.
Und warum kein Stipendium, wenn schon Job, dann doch bitte einen für den es eins gibt, oder?
Kindergeld geht ja meist an die Eltern, und bleibt auch dort.
Aber nur dann, wenn zu Hause ausgezogen wird und auf Unterhalt verzichtet wird.
Gibt es da das Kinderzimmer noch, für Wochenende und Ferien, geht das Kindergeld auch an die Eltern, oder wir stellen die Klamotten auf den Rasen.
Das Kindergeld kann man sich ab Volljährigkeit auf sein eigenes Konto überweisen lassen. Da reicht ein Schreiben. Es steht dem "Kind" zu!