Ich möchte keine Scheidungskosten haben- welche Möglichkeiten hab ich?

9 Antworten

gibt es andere Möglichkeiten?

Ja, die gibt es: keine Scheidung.

Eine Scheidung kostet und die Kosten sind nur abhängig vom "Verhandlungswert". Du zahlst entsprechend deinem Einkommen. Ein "Schuldprinzip" gibt es schon Jahrzehnte nicht mehr.

Im übrigen wärst du zur Zeit unter Umständen sogar zur Zahlung von Trennungsunterhalt verpflichtet.

Eine Scheidung ist nicht billig, keine Frage. Aber immer noch billiger, als jahrelang für den anderen Rentenpunkte anzusammeln. Also: Scheidung so schnell es geht.

Unten weiter redest du von "Soll er doch einklagen".

Einklagen muss er gar nichts. Er reicht die Scheidung ein, du erhältst die Klage. Dann kannst du dich vor Gericht wehren, indem du der Scheidung nicht zustimmst. Nach spätestens 3 Jahre wird die Scheidung auch ohne deine Zustimmung ausgesprochen.

In einem Scheidungsverfahren vor Gericht müssen beide Parteien anwaltlich vertreten sein. Ihr könnt euch auf einen Anwalt einigen, ist niicht zu empfehlen.

Dein Ex kann Trennungsunterhalt von dir verlangen, der Versorgungsausgleich wird seitens des Gerichtes angeordnet. Dabei werden die Rentenansprüche gegeneinander aufgerechnet und übertragen.

Eine Vermögensauseinandersetzung verteuert das Ganze. Vlt. könnt ihr diesen Teil friedlich regeln.

Um deinen Teil der Scheidungskosten kommst du nicht herum. Und um einen Anwalt wohl auch nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo KATBER,

ohne Scheidung kann dein Ex-Mann natürlich nicht heiraten - soviel ist klar. Das bedeutet aber auch, dass er aktuell ein großes Interesse an einer möglichst schnellen Scheidung haben dürfte. Von daher hat er bei der Scheidung einen größeren zeitlichen Druck als du. Das kannst du für dich nutzen, indem du ihm bspw. das Stellen des Scheidungsantrags überlässt. Dadurch muss er die Gerichtskosten vorschießen, wird also direkt in Zahlung genommen.

Nun frage ich mich, wie du auf die Idee kommst, dass du 2/3 der Kosten tragen musst, nur weil du mehr verdienst? Das ist so nämlich nicht ganz richtig. Die Einkommen beider Ehegatten werden nämlich addiert und mal drei genommen, um den Gegenstandswert zu ermitteln. Daran orientieren sich schließlich die Scheidungskosten, die in der Regel beide Ehegatten zu gleichen Anteilen bezahlen.

"In der Regel" sage ich deshalb, weil die Anwaltskosten variieren könne, je nach dem, wie teuer der beauftragte Anwalt ist. Genau gleich sind die Anwaltskosten nur dann, wenn beide Ehegatten sich einen Anwalt "teilen". Dafür sollten die Ehegatten untereinander die schriftliche Vereinbarung treffen, dass sie Kosten für den einen Rechtsanwalt zur Hälfte unter sich aufteilen. Die Gerichtskosten zahlen beide Ehegatten hingegen genau zur Hälfte.

Keine Scheidungskosten entstehen für dich nur dann, wenn du zur Prozesskostenhilfe berechtigt bist. Das sind jedoch Sozialhilfeempfänger und Personen mit extrem geringem Einkommen - also nicht du viel mehr als dein Mann verdienst.

Am kostengünstigsten ist die Variante der einvernehmlichen Scheidung. Dadurch sparst du insgesamt 44% der Scheidungskosten. Dafür müsstest du dich jedoch mit deinem Ex-Mann über streitige Scheidungsthemen einigen, sodass nur ein Anwalt zur Einreichung des Scheidungsantrags benötigt wird.

Viele Grüße, blumenvase

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtswissenschaft (Jura)

das Schuldprinzip ist lange abgeschafft.

Alles andere kann Dir ein Anwalt sagen. Ob es nachehelichen Unterhaltsanspruch gibt, Vermögensaufteilung (auch abhängig davon, ob man einen Ehevertrag hat) usw. Kostenlos gibt es das nicht.

Ob Du das jetzt einsiehst oder nicht wird einen Richter sicherlich nicht beeindrucken .... eine Scheidung nach dem "Schuldprinzip gibt es schon sehr lange nicht mehr.

Und ich denke auch, dass Du zumindest im Trennungsjahr Trennungsunterhalt wirst leisten müssen.

Richtig "Freude wird bei Dir noch aufkommen", wenn es um die Aufteilung der Rentenansprüche gehen wird.