Ich habe zwei Nachnamen nach der Hochzeit bekommen, muss ich immer beide angeben oder langt einer?

6 Antworten

Für alles Offizielle immer so angeben, wie es im Ausweis steht. Also alle.

Wurden 2 Nachnamen standesamtlich eingetragen, hast jetzt 2 Nachnamen, die auch komplett angegeben werden müssen. Zumindest dann, wenn Du Dich mit Namen verifizieren, oder ausweisen musst. Das gilt auch für offiziellen Schreiben.

Das weiß man eigentlich schon bevor man sich auf 2 Namen, oder Doppelnamen festlegt.

Man nimmt das, was man bei der Eheschließung als Familiennamen beschlossen hat.

Du hast jetzt zwei Nachnamen? Also hast du dich dazu entschlossen. Beispielsweise Müller(Mädchenname)-Schulz (angenommener Name des Ehemannes).

Das ist eine Möglichkeit.

Du hättest auch seinen Familiennamen als einzigen Nachnamen annehmen können.

Oder er hätte deinen Familiennamen als seinen neuen Familiennamen annehmen können.

Aber da du nun den Doppelnamen hast, wirst du diesen Doppelnamen im Ausweis haben, in deinen Unterlagen, wenn du Post bekommst, wenn du dich irgendwo anmeldest, wenn du wichtige Dokumente unterschreibst etc.

Bekommen hast Du sie nicht, sondern gewählt - Du hättest auch Deinen Namen behalten oder den anderen Namen annehmen können, es gibt keine Pflicht zum Doppelnamen, jetzt musst Du damit leben ...

Das ist der Vorteil bei Doppelnamen . Du musst immer mit beiden vollständigen Namen unterschreiben .