Ich arbeite auf Stundenlohnbasis bei freier Zeiteinteilung mal mehr mal weniger, wieviel Urlaub steht mir zu und mit wieviel Stunden wird der Urlaubstag gerech?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Dein Urlaubsanspruch ist abhängig von der Anzahl Deiner Wochenarbeitstage.

Wenn Du völlig unregelmäßige Arbeitszeiten hast, Dann muss aus den zurück liegenden Monaten (wenn die Beschäftigungsdauer das erlaubt: aus den letzten 12 Monaten; ist die bisherige Beschäftigungsdauer kürzer, dann aus dieser Zeit) ermittelt werden, an wie vielen Tagen die in der Woche im Durchschnitt gearbeitet hast.

Gehen wir von einem Beispiel aus:

Du hast den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen (das sind alle Wochentage, die keine Sonntage oder Feiertage sind, entspricht also einer 6-Tage-Woche); Du arbeitest sie 7 Monaten (ein Monat hat rechnerisch 4,35 Wochen, das sind also insgesamt 30,45 Wochen) im Betrieb und hast bisher an 95 Tagen gearbeitet, wöchentlich im Durchschnitt an 3,1 Tagen.

Daraus errechnet sich Dein Urlaubsanspruch mit 12 Arbeitstagen nach der Formel: 24 ./. 6 * 3,1 = 12,4 = 12!

Die Bezahlung für die Urlaubstage errechnet sich aus dem Durchschnitt Deines Verdienstes in den vorangegangenen 3 Monaten/13 Wochen.

Die Antwort von amike ist falsch, denn selbstverständlich hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall; dieser Anspruch kann nicht vertraglich ausgeschlossen werden, und man kann auch nicht freiwillig auf ihn verzichten!

Augenbraue54321 
Fragesteller
 08.10.2015, 08:43

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort....

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Ich glaube nicht, dass du bei Arbeit mit freier Zeiteinteilung auf Stundenlohnbasis überhaupt einen geregelten Urlaubsanspruch hast. Arbeite einfach so, dass du dir ein paar freie Tage schaffst. Genaueres dazu sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen, falls es überhaupt geregelt ist. Das gleiche gilt für Krankentage. Hast du Anspruch auf Krankengeld? Das solltest du mit deinem Chef klären, wenn es nicht im Arbeitsvertrag ausgewiesen ist. Falls du einen Minijob hast, gilt das; http://www.geringfuegigebeschaeftigung.org/urlaubsanspruch.php

Familiengerd  07.10.2015, 12:30

Ich glaube nicht, dass du bei Arbeit mit freier Zeiteinteilung auf Stundenlohnbasis überhaupt einen geregelten Urlaubsanspruch hast.

Das ist falsch!

Selbstverständlich hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub; die Art der Beschäftigung spielt dafür überhaupt keine Rolle!

Das gleiche gilt für Krankentage.

Das ist genau so falsch!

Hast du Anspruch auf Krankengeld?

Selbstverständlich hat jeder Versicherte Anspruch auf Krankengeld; das ist die Leistung der Krankenkasse nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Und auch auf die Lohnfortzahlung hat jeder Arbeitnehmer Anspruch, nachdem das Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen ohne Unterbrechung bestanden hat:

Auf eine Regelung im Arbeitsvertrag kommt es dabei nicht an: der Anspruch ist gesetzlich verpflichtend wie der Urlaubsanspruch!

(Alles unter der Voraussetzung, dass es um deutsches Recht geht!)

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