Hundesteuer rückwirkend
Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen ??? Mein Bekannter hat seit März 2009 einen Hund. Beagle. Er wohnt in Niedersachsen-BS. Er möchte nun die Hundesteuer bezahlen und weiß nicht ob er sie rückwirkend bezahlen muß wenn er ihn anmeldet. Die Hündin ist gechipt und hat einen EU Ausweis und war bei der Abholung 17 Wochen alt.
Im Formular zur Anmeldung stehen folgende anzukreuzende Fragen: Name..... Alter/Wurftag, Rasse, der Hund ist angeschafft worden am...., beim Zuzug mitgebracht worden, zugelaufen. Wenn er dies alles ausfüllt muß er die Steuer dann rückwirkend bezahlen? Über eine Antwort bin ich sehr sehr dankbar. LG Stella
10 Antworten
Also ich muss sagen das ich meinen ersten Hund auch erst nicht angemeldet hatte (ich weiß sowas macht man nicht aber ich konnte ihn auch nicht anmelden, über die genauen Gründe schreib ich jetzt aber weiter nichts NEIN ES IST KEIN ILLEGALER HUND ODER SO XD) ich habe meinen Hund erst angemeldet da war er auch glaub ich 1 Jahr gewesen! Ich hab einfach gesagt das ich den Hund seit einem Monat habe. Ich sagte einfach die genaue Adresse wüsste ich nicht mehr hab nur gesagt aus welcher Stadt ich ihn habe und das war dann auch so in Ordnung...chippen lassen habe ich ihn aber schon als er 3 Monate alt war und hatte daher auch ein bisschen angst das das rauskommt weil ich ja auch die Chipnummer mit angeben musste! Aber nichts passiert alles paletti!
Warum hat er ihn nicht gleich angemeldet?
http://www.braunschweig.de/politikverwaltung/politik/stadtrecht/202_Hundesteuersatzung.pdf
In dem Anmeldebogen muss ja der vorherige Besitzer angegeben werden. Da der Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss, wird dein Bekannter wohl nicht drumrukommen, die Wahrheit zu sagen. Wen will er denn sonst in die Pfanne hauen und als Vorbesitzer angeben?
Vor ca. 1,5 Jahren wurde in Braunschweig an jeden Haushalt (ob Hundebesitzer oder nicht) ein Schreiben der Stadt verteilt, in dem dazu aufgefordert wurde, noch nicht angemeldete Hunde innerhalb einer Frist anzumelden. Wenn man diese Frist einhielt, hatte man keine Folgen / Strafen zu erwarten. Also nehme ich mal an, wenn sie deinem Bekannten nachweisen können, dass er den Hund schon länger hat, kann es schon sein, dass ihn eine Strafe erwartet. (Und man muss auch nicht denken, dass die total bescheuert sind in den Ämtern. Wenn es um Steuergelder geht, werden sie erfinderisch!) Ob das nun eine Nachzahlung für das letzte Jahr, oder eine Geldstrafe wegen Ordnungswidrigkeit ist, wird er ja sehen.
Wenn man einen Hund hat, muss man halt Hundesteuer bezahlen! Wem dass nicht passt, darf sich halt keinen Hund holen!
Hallo, der Hund wurde angemeldet und auch rückwirkend bezahlt. Egal, so viel ist es auch nicht gewesen. Schließlich holt man sich einen Hund bedacht. Der Hammer war danach, weil der Hund auch oft bei mir ist, das ich hier wo ich wohne auch noch Hundesteuer zahlen sollte. Also doppelt. Nach langer telefoniererei habe ich ihn umgemeldet. Dabei ist Niedersachsen = Niedersachsen. Ob in Braunschweig oder Wolfenbüttel oder Hannover oder Hildesheim!!! Das ist deutsche Bürokratie. Danke an alle für die Antworten Gruß
wenn er es korrekt ausfüllt wird er nachzahlen müssen und kann froph sein wenn er nicht noch wegen steuerhinterziehung eion Owig verfahren bekommt.
Eigentlich sind Welpen, ein halbes Jahr Steuerfrei!
Hundesteuer bezahlt man einmal im Jahr und nicht monatlich so weit ich weiß
In Berlin Quartalsweise.