Honda CBR 650F mit A2 fahren?

3 Antworten

Gewöhnt euch doch bitte die PS endlich ab... Januar 1978 ist schon lange vorbei - dann kommt ihr auch mit den Gesetzestexten einfacher klar. ;)

Erste Hürde: Ungedrosselte Leistung

Sie darf maximal 70 kW haben. Sie hat 64 kW. Also: Alles gut.

Zweite Hürde: Gedrosselte Leistung und Leistungsgewicht

Sie darf maximal 35 kW haben - bei einem Leistungsgewicht von 0,2 kW/kg

Sie muss also mindestens 175 kg wiegen damit sie 35 kW haben darf (für den A2). Sie wiegt über 175 kg. Also: Alles gut.

Warum unbedingt kW?

Weil das Leistungsgewicht im Gesetzestext z.B. in kW angegeben ist. Seit Januar 1978 wird nur noch mit kW hantiert - außer in der Werbung für KFZ. Weil 100 PS einfach besser klingen als 74 kW. Hätte man den Blödsinn gelassen gäbe es deutlich weniger Maschinen mit 72 kW, welche jetzt alle für den A2 nicht mehr genutzt weden können.

Siehe hierzu auch mein Kommentar: https://www.600ccm.info/1/161227/A2_Neuregelung_in_Deutschland_Ab_heute_gilt_sie#72kw

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selberschrauber und -macher.
Technische Daten

Modell CBR650F, Bj. 2014-

Hersteller Honda

Kategorie Sporttourer

Leistung 64 KW / 87 PS Bei Drehzahl 11.000 U/min

Drehmoment 63 NmBei Drehzahl 8000 U/min

Sekundärantrieb Kette

Anzahl Gänge 6

Federweg vorn/hinten 120 mm

Reifen vorn 120/70-17 Reifen hinten 180/55-17

Sitzhöhe 810 mm

Leergewicht 211

Tankinhalt 17,3 Liter

Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW 48PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. 

Nach dem Wortlaut der 3. EU-Führerscheinrichtlinie dürften die Krafträder der Klasse A2 jedoch nicht von Fahrzeugen abgeleitet werden, die in der offenen Version mehr als die doppelte Motorleistung aufweisen. 

Danach dürften nur Motorräder mit einer maximalen Leistung von 70 kW96PS die Grundlage für die Drosselung auf 35 kW/48PS für die Klasse A2 darstellen. 

Ja klar darfst du sie fahren wenn du sie auf 48ps drosselst