Hey Leute, was passiert, wenn man wegen Beleidigung angezeigt wird, aber selbst genauso beleidigt wurde-Gegenanzeige und alles hat sich damit erledigt?

3 Antworten

Hallo Nici1302,

das Strafverfahren gegen Dich wird ja nicht eingestellt, nur weil Du eine Gegenanzeige gestellt hast.

Ich führe Dir mal drei Paragraphen an, um Dir aufzuzeigen, wie man dafür sorgen kann, dass das Strafverfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird:


§ 185 StGB - Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


 § 194 StGB - Strafantrag 

(1) Die Beleidigung wird nur auf Antrag verfolgt. Ist die Tat durch Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen einer Schrift (§ 11 Abs. 3), in einer Versammlung oder dadurch begangen, dass beleidigende Inhalte mittels Rundfunk oder Telemedien der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind, so ist ein Antrag nicht erforderlich, wenn der Verletzte als Angehöriger einer Gruppe unter der nationalsozialistischen oder einer anderen Gewalt‐ oder Willkürherrschaft verfolgt wurde, diese Gruppe Teil der Bevölkerung ist und die Beleidigung mit dieser Verfolgung zusammenhängt. Die Tat kann jedoch nicht von Amts wegen verfolgt werden, wenn der Verletzte widerspricht. Der Widerspruch kann nicht zurückgenommen werden. Stirbt der Verletzte, so gehen das Antragsrecht und das Widerspruchsrecht auf die in § 77 Abs. 2 bezeichneten Angehörigen über.


§ 77 d StGB - Zurücknahme des Antrags 

(1) Der Antrag kann zurückgenommen werden. Die Zurücknahme kann bis zum rechtskräftigen Abschluß des Strafverfahrens erklärt werden. Ein zurückgenommener Antrag kann nicht nochmals gestellt werden.


Das bedeutet also, dass es sinnvoll ist, dass Du Dich mit Deinen Kontrahenten da drauf einigst, dass Ihr beide den Strafantrag zurückzieht.

In dem Fall ist die Sache vom Tisch. Wird der Strafantrag zurückgezogen, muss die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren einstellen.

Beachten sollte man dabei nur, dass ein einmal zurückgezogener Strafantrag kein zweites mal gestellt werden kann.

Einigt Ihr beide Euch nicht auf die Rücknahme des Strafantrages, droht Euch beiden die im Gesetz vorgesehene Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.

Schöne Grüße
TheGrow

Ich denke, die Angelegenheit hat sich damit nicht erledigt, das heißt Anzeige und Gegenanzeige heben sich nicht gleichzeitig auf. Es wird wohl jede Anzeige für sich gesondert behandelt und eine Geldstrafe für jeden Beteiligten festgesetzt.


Jupp, kannst du im Rahmen deiner Beschuldigtenvernehmung so machen, wenns stimmt. Werden dann möglicherweise halt beide Seiten bestraft. Unrecht und Unrecht ergibt nunmal kein Recht.