Heizungsausfall in Mietswohnung?
Guten Tag, da wir in unserer angemieteten Wohnung einen Ausfall der Heizung von über 4 Monaten zu verzeichnen hatten, musste ich alternativ mit einem Strombetriebenen Elektro Ofen heizen. Aktuell geht es um die Erstattung seitens der Vermieter. Muss ich den Vermietern meinen Stromtarif und den dazugehörigen Preis pro kw/h mitteilen oder wird von einem allgemein wert ausgegangen?
Hast du den Verbrauch durch den Heizlüfter invididuell erfasst? Wurde die Miete gemindert?
ich bin von einer festen Nutzung von 4 Stunden täglich ausgegangen. (Die wahre Zahl liegt deutlich darüber). Die Miete wurde nicht gemindert und auch keinerlei Einsicht gezeigt.
2 Antworten
Weist die Mietsache einen erheblichen Mangel auf, ist die Miete kraft Gesetz automatisch gemindert. Das ist hier der Falll. Totalausfall während der Heizperiode berechtigt je nach Außentemperatur 50 bis 100% Mietminderung und das ab Inkenntnissetzung des Vermieters. Wenn bisher noch nicht erfolgt, ab diesem Tag auch rückwirkend. Basis Bruttomiete. Es könnten alternativ auch die Stromkosten für die elektrische Ersatzheizung eingefordert werden.
Ich würde kombinieren, 50% Minderung und 50% Heizkosten. Kannst ja mal durchrechnen, bei den jetzigen Strompreisen was günstiger wäre.
Du hättest zuerst mal die Miete mindern sollen, anhand der Fristen. Du hättest dich mit dem Verbraucherschutz und einem Anwalt kurzschließen müssen. Dann ein Stromverbrauchsgerät vor den Heizlüfter schalten müssen, damit wüsstest du jetzt, wieviel Strom du verbraucht hast.
Auch der "kleine" Mieter hat Rechte! Und so ein Strommessgerät kostet nicht viel. Damit machst du keine Nachrüstung, das steckt man einfach zwischen Steckdose und Heizer. Und der Vermieter wird nicht freiwillig von der Miete runtergehen. Das musst du schon selbst machen, sonst hast du keine Ansprüche, auch nicht bei der Erstattung des verbrauchten Stromes. Aber gut, wenn dir das reicht, dann stelle aber auch keine Ansprüche!
In diesem Fall investiere ich Zeit und Geld kann aber für den vorhanden Ausfall weniger als nichts für. Danke dennoch für Ihre Antwort.
Ich bin in diesem Fall nichts weiter als der kleine Mieter. Jegliche Art von Nachrüstung weil die Heizung nicht funktioniert, kann doch nicht in meinem Aufgabenbereich liegen oder lieg ich hiermit falsch?