Heißt "unehelich", dass man außerhalb einer Ehe gezeugt oder außerhalb einer Ehe geboren wird?
Ist man (streng genommen) ein uneheliches Kind, wenn man außerhalb der Ehe geboren wird (wegen einer Scheidung), aber noch innerhalb einer Ehe gezeugt wurde?
Natürlich ist das heute Wurst, ob man ein eheliches Kind ist oder nicht. Aber mal rein von der Definition her würde es mich interessieren!
4 Antworten
Bisher sind alle Antworten hier falsch. Sollte eine Frau innerhalb von 300 Tage nach Ende der Ehe (durch Tod oder Scheidung) ein Kind gebären, gilt das Kind als ehelich. Wenn es später geboren wurde und man die eheliche Zeugung nicht nachweisen/feststellen kann, gilt das Kind als unehelich.
Gab es bei mir auch konkret in der Familie, als ein Verwandter von mit im 2WK nochmal im Heimaturlaub seine Frau besuchte und kurz darauf in einer Schlacht fiel. Das Kind kam exakt 9 Monate später auf die Welt als ehelicher Sohn einer Witwe zur Welt.
Die Frage der Ehelichkeit oder Nichtehelichkeit ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Geburt, ob die Mutter an diesem Tag verheiratet war oder nicht. Der Zeitpunkt der Zeugung ist gleichgültig.
Übrigens heißt es seit dem Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes (1.7.1970) amtlich nicht mehr "unehelich", sondern "nichtehelich".
außerhalb einer Ehe geboren, bedeutet das.
Wenn man geschieden ist, dann ist man nicht mehr in der Ehe. Ein Kind was dann geboren ist, ist also unehelich.