Heißt "unehelich", dass man außerhalb einer Ehe gezeugt oder außerhalb einer Ehe geboren wird?

4 Antworten

Bisher sind alle Antworten hier falsch. Sollte eine Frau innerhalb von 300 Tage nach Ende der Ehe (durch Tod oder Scheidung) ein Kind gebären, gilt das Kind als ehelich. Wenn es später geboren wurde und man die eheliche Zeugung nicht nachweisen/feststellen kann, gilt das Kind als unehelich.

Gab es bei mir auch konkret in der Familie, als ein Verwandter von mit im 2WK nochmal im Heimaturlaub seine Frau besuchte und kurz darauf in einer Schlacht fiel. Das Kind kam exakt 9 Monate später auf die Welt als ehelicher Sohn einer Witwe zur Welt.

Woher ich das weiß:Recherche

Die Frage der Ehelichkeit oder Nichtehelichkeit ergibt sich aus dem Zeitpunkt der Geburt, ob die Mutter an diesem Tag verheiratet war oder nicht. Der Zeitpunkt der Zeugung ist gleichgültig.

Übrigens heißt es seit dem Inkrafttreten des Nichtehelichengesetzes (1.7.1970) amtlich nicht mehr "unehelich", sondern "nichtehelich".

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

außerhalb einer Ehe geboren, bedeutet das.

Wenn man geschieden ist, dann ist man nicht mehr in der Ehe. Ein Kind was dann geboren ist, ist also unehelich.