Erbfolge leibliche Geschister und uneheliche Geschwister (nicht adoptiert)

3 Antworten

Da es sich nach der Verstorbenen um leibliche Abkömmlinge der Mutter handelt, sind diese untereinander gleichgestellt. Nach dem vorverstorbenen Vater hätten dessen leibliche Abkömmlinge fristwahrend Pflichtteilsanspruche gegenüber der Mutter geltend machen können; nach deren Tod erben nun alle gleich, soweit keine Pflichtteilsergänzungsansprüche nach dem Ableben des Vaters geltend gemacht werden können (Fristen!).

wfwbinder  20.04.2015, 16:40

Bisher die einzige richtige Antwort. DH

Wäre es nicht besser, du würdest mit dieser Sache zu einem Anwalt für Erbrecht gehen. Das uneheliche Kind kann doch nur offiziell den Namen des Vaters tragen, wenn er es adoptiert hat oder liege ich da falsch? Man kann doch nicht jemandem seinen Namen verleihen, einfach so.

Uneheliche und eheliche Kinder sind in der Erbfolge gleichgestellt.

Deine Geschichte klingt aber sehr kompliziert, da sollte ein Anwalt eingeschaltet werden.