Heißt "unbefristeter Arbeitsvertrag" dass ich jeder Zeit kündigen kann (wegen Studium z.B.) oder muss ich vor 3 Monaten Bescheid sagen?

7 Antworten

Einen unbefristeten Arbeitsvertrag kann der Arbeitnehmer natuerlich jederzeit ordentlich und unter Einhaltung der Kuendigungsfrist kuendigen. Die Kuendigung muss in jedem Fall schriftlich erfolgen, also auf richtigem Papier und mit Originalunterschrift (kein PDF, kein Fax u.s.w.).

Die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer den Arbeitnehmer betraegt 4 Wochen wahlweise zum 15. oder zum Monatsende. Tarif- oder auch einzelvertraglich koennen hiervon abweichende Fristen wirksam vereinbart werden (einzelvertraglich aber nur laengere). Du musst also in deinem Vertrag (ggf. auch Tarifvertrag) nachsehen, ob dort Kuendigungsfristen vereinbart wurden und wenn ja, welche.

Unbefristet heißt nur, dass der Arbeitsvertrag zeitlich nicht befristet ist. Das Arbeitsverhältnis läuft für unbestimmte Zeit und endet nicht nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums.

Über die Kündigungsfristen sagt das nichts aus, die sind im Arbeitsvertrag geregelt. Du kannst jederzeit kündigen, aber die Kündigung wird erst nach der im Vertrag geregelten Frist wirksam, z.B. nach drei Monaten.

"unbefristet" ist bei Kündigung nur für den ArbeitGEBER ein Problem:

Er kann dich nicht einfach so rauswerfen. Da braucht es triftige Gründe.

Der ArbeitNEHMER hingegen, kann jederzeit kündigen. Auch ohne Voranmeldung. Hinterlässt zwar keinen guten Eindruck, aber ist so möglich.

Woher ich das weiß:Recherche
Useruser454  02.11.2019, 01:41

warum keinen guten eindruck?

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Jack19X1  02.11.2019, 01:55
@Useruser454

Da der ArbeitGEBER mit dessen Arbeitsleistung fest eingeplant rechnet, der ArbeitNEHMER aber dann plötzlich kündigt und noch am selben Tag aufhört zu arbeiten.

Das führt den ArbeitGEBER in Verzug. Denn mit Voranmeldung hätte er Zeit gehabt einen Ersatzmann anheuern können.

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Useruser454  02.11.2019, 11:11
@Jack19X1

Ok, aber ist sowas nicht "unternehmerisches Risiko"? Oder gibt es das nicht mehr in Deutschland? Vielleicht soll der ArbeitNehmer auch noch schnell einen Ersatzmann suchen?

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Ja, im Grunde kannst du jederzeit kündigen! Du musst nur die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, die sich nach der Länge der Beschäftigungsdauer richten.

Eine einvernehmliche Kündigung ohne Einhaltung der Fristen ist aber auch möglich wenn es mit der Gegenseite abgesprochen ist.

Welche Kündigungsfrist gilt denn lt. Vertrag als vereinbart? Liegt evtl. ein Tarifvertrag zu Grunde oder gil die gesetzliche Kündigungsfrist gemäß § 622 BGB?

Besteht noch eine Probezeit?