Unbefristeter Arbeitsvertrag mit Probezeit?
Hallo, ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Probezeit von 3 Monaten. Kann der Arbeitgeber mich in dieser Zeit ohne bestimmte Gründe kündigen?
9 Antworten
Guten Tag,
ja, theoretisch schon.
Die Probezeit räumt ja für beide Vertragsparteien, also für Dich und Deinen Arbeitgeber, einen Zeitraum ein, in dem der Vertrag ohne jegliche Angabe von Gründen wieder gekündigt werden kann.
Gruß, Ralf
Falsch, die Probezeit räumt lediglich kürzere Kündigungsfristen ein. In den ersten sechs Monaten kann der AG immer ohne Grund Kündigen, auch wenn die Probezeit nur drei Monate beträgt.
Ja natürlich, darum heißt es ja Probezeit. Kündigung jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich. Übrigens sind die ersten 6 Monate auch bei der verkürzten Probezeit ein relativ rechtsfreier Raum.. gewisse Rechte hast Du trotzdem noch nicht. Z.B. können sie Dich nach 3 (bis 6) Monaten immer noch easy kündigen und Du kannst keine Kündigungsschutzklage erheben.
Dass es ein unbefristeter Vertrag ist, hat mit der Probezeit nichts zu tun- das ist so legal.
Kannst quasi sagen: über die 3 Monate raussein ist schon mal gut.. wenn dann die ersten 6 Monate vorbei sind- besser.
Und was viele vergessen: auch ein unbefristeter Vertrag kann jederzeit fristgerecht gekündigt werden.
Fristgerecht ist natürlich immer Voraussetzung! Steht nichts im Vertrag, gelten automatisch die gesetzlichen Bestimmungen:
Das ist merkwürdig, denn dann hättest du die Probezeit ja schon abgeleistet.
Hmm, damit solltest du schon Kündigungsschutz haben, sofern euer Betrieb groß genug ist.
@ powermob:
Bei der Übernahme wieder Probezeit??
Nein!
Wenn Du vorher schon 2 Jahre im Betrieb (befristet) beschäftigt warst, dann kann der Arbeitgeber - wenn er denn meint, es tun zu müssen - zwar eine Probezeit festschreiben: die ist dann aber reichlich völlig belanglos.
Mit anderen Worten:
Auch wenn jetzt wieder eine Probezeit vereinbart wurde, so kann der Arbeitgeber Dir dennoch nicht mehr mit verkürzter Frist und grundlos kündigen.
Die probezeit verkürzt nur die Kündigungsfrist und hat nichts mit Kündigungsschutz zu tun. Den hat man erst nach sechs Monaten, auch wenn die Probezeit kürzer ist.
ja, dafür gilt weniger die probezeit (in der eine verkürzte kündigungsfrist möglich ist), sondern vielmehr der sog. "kündigungsschutz" lt. kündigungsschutzgesetz. in den ersten 6 monaten einer beschäftigung (sogar wenn keine probezeit vereinbart wurde) kann der arbeitgeber ohne begründung das arbeitsverhältnis kündigen, er muss sich nur an die vorgegebenen bestimmungen (schriftlich, fristgerecht, ggf. anhörung eines betriebsrats) halten.
Exakt!
Endlich mal eine richtige Antwort
Die Probezeit hat nichts mi8t Kündigungsgründen zu tun. Sie verkürzt lediglich die Kündigungsfrist. Unabhängig von der Dauer der Probezeit, kann der AG dir in den ersten sechs Monaten ohne Grund kündigen. §§ 622 BGB und 1 KSchG
Ja, in der Probezeit kann ohne Angaben von Gründen innerhalb von 14 Tagen gekündigt werden, gilt für beide Seiten.
Was mich jedoch wundert. Ich war zuvor 2 Jahre befristet eingestellt. Da hatte ihn auch eine Probezeit. Bei der Übernahme wieder Probezeit??
In meinem unbefristeten Vertrag, den ich jetzt unterschrieben habe steht. Als eintrittsdatum gilt 01.08.2013. also vor 2 Jahre.