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Heiligt der Zweck die Mittel?

gefragt von BrainSlugBrainSlug am 09.11.2008 um 8:57 Uhr

Gibt es ein Ziel, das alles rechtfertigt, was man auf dem Weg dahin macht?


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geige
beantwortet von geige am 9. November 2008 09:01
5x
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Nur der Erfolg zählt - gleichgültig, ob man bewußt und willens andere dabei verletzt, niedermacht und zur Strecke bringt? Nein.

Kommentar von 08b03e3b0655dd59086a89bded551dd2smallEselin am 9. November 2008 09:02

DH


schneeblume
beantwortet von schneeblume am 9. November 2008 09:00
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Nein! An was hast du da gedacht??

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 9. November 2008 09:03

wenn der Zweck eine Spur des Friedens, des Frohsinns und der Heiterkeit hinterlässt, ja

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 9. November 2008 09:05

Ja die Frage war aber: Gibt es ein Ziel, das alles rechtfertigt, was man auf dem Weg dahin macht? .... also in dem Fall auch töten für Frieden? (es geht nicht um die Spuren, die hinterlassen werden, sondern ALLES was man auf dem Weg dahin macht!!)

Kommentar von D1ef0e395de8d4e5599b4e33f366bfbcsmallOSQuest am 9. November 2008 09:14

die Tat schafft die Tatsachen und deshalb zählt das was bleibt.

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 9. November 2008 11:53

ts! von wo hast du das denn?


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 9. November 2008 09:30
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Nein, manchmal muß man auf den Erfolg verzichten, wenn man für diesen Zweck Mittel anwenden muß, die nicht rechtens sind!


anonym
beantwortet von Albrecht am 9. November 2008 17:35
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Es gibt kein Ziel, das den Einsatz alles überhaupt Denkbaren, auch an sich verwerflicher Handlungsweisen, als Mittel heiligt.

Ein sehr hohes Ziel (das Gute an sich oder das höchste Gut = summum bonum) kann zwar etwas zeigen, das eine sehr gewichtige letztendliche Berechtigung darstellt. Eine Rechtfertigung von etwas, das in einem Gegensatz dazu steht, ist aber ausgeschlossen. Zu einem Ziel, das unbedingt bejahenswert ist, sind in ihrem Gehalt eindeutig schlechte Handlungen ein Widerspruch. Die Verletzung eines solchen Ziels durch ihm widersprechende Handlungen ist nicht der Weg zu ihm.

Geringerwertige Ziele haben dagegen nicht eine ausreichend starke Rechtfertigungskraft, um alle Mittel - gleichgültig wie bedenklich - rechtfertigen zu können.

In der Ethik gibt es in dieser Frage zwei gegensätzliche Ansätze. Der Konsequentialismus (Beurteilung nur nach den Folgen) sieht darauf, was die nützlichsten Folgen hat (auch die sogenannte Verantwortungsethik ist eine Spielart davon). Dieser utilitaristische Standpunkt wird oft näher als größtmögliches allgemeines (auf eine große Zahl bezogene) Glück/Wohlergehen bestimmt. Weil dabei individuelle Rechte, wenn Betroffene in der Minderheit sind, auf der Strecke bleiben können, wird im Regelutilitarismus auch eine Beurteilung der Handlungsregel, nicht nur der Einzelhandlung verlangt. Diese Überlegung trifft etwas, das einbezogen werden sollte. Allerdings halte ich es im Rahmen eines Utilitarismus für folgerichtiger, auf den Nutzen der einzelnen Handlung zu sehen (nur eben auch mit Berücksichtigung des Umgangs mit Prinzipien). Der Utilitarismus kann nicht aus sich selbst heraus ein letztes Kriterium des Nutzen begründen. Daher taugt er nach meiner Einschätzung nur als relativierter Teilbestandteil einer Ethik.

Eine andere Richtung ist die Deontologie. Nach ihr gibt es moralische Pflichten und Handlungen, die unabhängig von ihren Folgen intrinsisch (in sich/um ihrer selbst willen) gut oder schlecht sind. Bestimmte Handlungen sind dann unbedingt verboten. Die einzelnen Handelnden stehen im Zentrum der Handlungsbewertung, nicht eine zu maximierende Gesamtbilanz. Es wird zwischen einem absichtlichem zielgerichtetem Herbeiführen und einem Geschehenlassen unterschieden.

Eine sehr absolutistische und nach starren Regeln aufgebaute Deontologie hat Begründungsschwierigkeiten bei Einschränkungen, wenn Handlungen wegen Abweichens von Regeln trotz deutlich besserer Folgen einschließlich einer Verringerung von Verletzungen dieses Prinzips (der Regel) untersagt werden. Außerdem gibt es ein Problem, mögliche Pflichtenkollisionen nicht angemessen Rechnung tragen zu können.

In Frage kommt daher eine Variante, die auch die Folgen mitberücksichtigt und nicht sehr viele Werte als absolut und unbedingt setzt.

Grundsätzlich ist eine Abwägung von Mitteln und Zwecken möglich. Dazu ist eine Abstufung nötig (eine Güter- und Wertehierarchie). Hochrangige Zwecke (Ziel) können eher etwas rechtfertigen. Einiges sollte überhaupt nicht verletzt werden (z. B. Menschenwürde und Gerechtigkeit). Mittel können leicht ein Eigengewicht bekommen und selbst als Zwecke verfolgt werden. Die Gefahr eines Mißbrauchs, bei dem für angeblich höhere Ziele sehr schlimme Handlungen begangen werden (z. B. töten und foltern), ist groß. Bei niedrigrangigen Gütern können die besonderen Umstände rechtfertigen, etwas an sich Schlechtes (aber nicht sehr Schlimmes) zu tun, wenn ein hochrangiges Ziel auf keine andere Weise erreicht werden kann. Nicht ausschließlich der Erfolg rechtfertigt dann, aber zumindest eine nach sorgfältiger Prüfung äußerst hohe Wahrscheinlichkeit, deren Verfehlen überhaupt nicht erwartet werden konnte, sollte vorhanden sein.


daddysdearest
beantwortet von daddysdearest am 9. November 2008 10:35
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Natürlich nicht. Wo andere geschädigt werden, muss Schluss sein.

Kommentar von 31fd16c3b08c857b109e80cfabd55b79smallschneeblume am 9. November 2008 11:54

DH!


FvEFvE
beantwortet von FvEFvE am 9. November 2008 09:01
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Das musst Du selbst mit Deinem Gewissen ausmachen


molinax
beantwortet von molinax am 9. November 2008 14:13
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Es ist eine Frage, die die instrumentelle Vernunft betrifft. Hier könnte man es ohne weiteres bejahen. Aber: Die Realität ist sehr komplex, deshalb muss man diese instrumentelle Vernunft ethisch zurückbinden. Ein harmloses Beispiel: Wenn ich gerne im Freien bade und ich genug Geld habe, baue ich mir einen kleinen Swimmingpool. Es erfüllt einfach den Genusszweck. Es ist zu Genusszwecken erbaut worden. Das Mittel: ein Swimmingpool. Wenn dies nun alle machen würden, könnte dies bald zur Wasserknappheit führen, d.h. der Einsatz dieses Mittels zu Genusszwecken ist ethisch verwerflich.


morus
beantwortet von morus am 9. November 2008 22:27
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Sind die Mittel im Rahmen des Erlaubten, dann kann es durchaus sein, dass der Zweck die Mittel "heiligt". Es ist abzuwägen, für welches Ziel soviel ungleich höher ist, dass dafür bestimmte Mittel erlaubbar werden.


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 10. November 2008 09:43
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Manchmal JA!Wen man damit andere Personen schützen kann,Unglück abwenden kann,also letzendlich was Gutes bewirken will.


grisu05
beantwortet von grisu05 am 10. November 2008 15:47
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Kommt darauf an.

Kommentar von E2d30119d28c5bcd885cf96f4b6f9845smallBrainSlug am 8. September 2009 18:13

Wodrauf?


BJey666
beantwortet von BJey666 am 14. November 2008 20:08
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ich würd mal sagen das hängt davon ab wie deine moralvorstellungen sind. wenn du meinst das du etwas tun musst dann mach es einfach. das ist eine moralische frage und jeder hat eine andere moral


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