Hbt ihr schon mal eine Abmahnung wegen Bücherdownload bekommen?

3 Antworten

Illegal ist der reine Download, glaube ich (bin kein Experte auf den Gebiet) nicht. Problematisch wäre es, wenn du das selbst zum Download angeboten hättest (z.B. durch Verwendung einer Filesharing Software).

Sollte ein Schreiben kommen, würde ich dir trotzdem raten zu einem Rechtsanwalt zu gehen. Alleine wirst du da wahrscheinlich teuere Fehler machen. Vielleicht hast du ja eine Rechtsschutzversicherung oder deine Eltern für dich. Es gibt auch Beratungsscheine, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst.

Hallo!

Das ist eine beliebte Frage, die du da stellst. Hier treffen verschiedene rechtliche Ausnahme-Regelungen aufeinander. Aber fangen wir am Anfang an.

Du sprichst von "einer Seite", auf der du dir Bücher herunterladen konntest. Wenn so etwas kostenfrei möglich ist, sollte man immer argwöhnisch werden. Denn ein Buch ist mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit urheberrechtlich geschützt, handelt es sich doch um ein Werk der Literatur nach § 1 UrhG. Wie wahrscheinlich? Nun, eigentlich dürfte jedes Buch geschützt sein. Ausnahmen fallen mir gerade nur dahingehend ein, dass der Autor einer Verwendung global zugestimmt hat (wie es bei Wikipedia regelmäßig der Fall ist). Oder eben, dass das Urheberrecht abgelaufen ist. Das passiert nämlich regelmäßig 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers, vgl. §§ 64 ff. UrhG. Ziemlich populär war dies 2015, als das Urheberrecht von Adolf Hitlers "Mein Kampf" erloschen ist...

Aber zurück zu dir und deinen Büchern. Ich gehe im weiteren davon aus, dass ein Urheberrecht noch bestand. Dann nämlich, darf der Urheber bzw. der Rechteinhaber darüber entscheiden wer, wann wie viele Kopien von dem Werk herstellt, vgl. §§ 15, 16 UrhG. Ein Download ist technisch gesehen nichts anderes als das Abspeichern einer Kopie auf deiner Festplatte. Rechtlich gesehen vervielfältigt du dieses Werk also. Genau das darfst du nicht, wenn der Rechteinhaber nicht einverstanden ist. Da er (der Rechteinhaber) vermutlich nichts von deinem Download wusste, konnte er auch kaum einverstanden sein...

Zwischenergebnis: Du darfst es nicht herunterladen!

Das Einverständnis ist aber nicht die einzige Möglichkeit eine Kopie erlaubtermaßen herzustellen. Denn da das UrhG das Ausmaß des Urheberrechtes bestimmt, bestimmt es auch seine Grenzen. Falls sich also irgendwo im Gesetz eine Vorschrift finden lässt, die es dir erlaubt eine Kopie herzustellen, wäre das Einverständnis überflüssig. Gut, dass es im § 53 UrhG genau so eine Vorschrift gibt. Darin geht es um die von einer natürlichen Person (=einem Menschen) hergestellte Kopie zur ausschließlich privaten Nutzung; die sogenannte Privatkopie. Durch diese Vorschrift soll etwa ermöglicht werden, dass jemand zu privaten Zwecken Zeitungsartikel kopiert oder seine Lieblingsgedichte abschreibt. Aber eben auch die vollständige Kopie eines Romans fällt darunter.

Zwischenergebnis: Du durftest das Buch doch herunterladen.

Wir sind jetzt von der Regel (es ist untersagt) über die Ausnahme (es ist erlaubt) gekommen. Aber Jura wäre zu einfach, wenn es von der Ausnahme nicht noch eine Ausnahme gäbe 😉. Denn die Privatkopie ist nur erlaubt, wenn es sich bei der Quelle nicht um eine "offensichtlich rechtswidrige" Quelle handelte. Was bedeutet das? Nehmen wir einen Dienst wie Netflix, für den Nutzer monatlich bezahlen. Wenn hier ein aktueller Film zu sehen ist, würde der unbedachte Konsument nicht argwöhnen, dass Netflix den Film nicht zeigen darf. Selbst wenn sie es nicht dürften, es kommt darauf an, ob es offensichtlich war. Und dies dürfte bei Netflix mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht vorliegen.

Anders ist es wohl bei Internetseiten wie dem früheren kino.to, auf der tausende, teilweise brandaktuelle (Kino-)Filme kostenlos angeboten wurden. Das an einem solchen Angebot etwas faul sein muss, muss jedem Nutzer klar sein. Hier helfen auch Ausreden wie "das habe ich nicht gewusst" nicht. Dabei handelt es sich definitiv um eine offensichtlich rechtswidrige (weil ohne Einverständnis des Rechteinhabers veröffentlichte) Quelle.

Schwierig wird es besonders bei Internetseiten, die grundsätzlich kostenpflichtige Angebote haben aber ab und an auch mal kostenlose Downloads. Oder Seiten, die grundsätzlich nur durch einen Monatsbeitrag zu betreten sind, dort aber offensichtlich "geklautes" Material anbieten. Hier muss man im Einzelfall prüfen, ob dies offensichtlich rechtswidrig war oder eben nicht.

Ob deine Internetseite nun eine offensichtlich rechtswidrige Quelle war oder nicht, kann ich dir nicht beantworten.

Ergebnis: Du sitzt zwischen den Stühlen! Es kommt auf die Internetseite an und darauf, ob sie als offensichtlich rechtswidrige Quelle gilt oder nicht. War es offensichtlich, dann greift die Ausnahme der Ausnahme der Regel und der Download war verboten. War sie nicht offensichtlich rechtswidrig, dann greift nur die Ausnahme der Regel und deine Privatkopie war rechtmäßig.

Ich hoffe diese (eigentlich unbefriedigende) Antwort kann dir irgendwie weiterhelfen.

ja wegen E-books downloaden wurden schon viele abgemahnt, aber zu 99% nur Leute die sie über P2P gedownloadet haben.

aber wegen dem was du schilderst, brauchst du dir keine Gedanken zu machen


Ryu231 
Fragesteller
 25.04.2021, 06:01

Was heißt P2P? Über eine Software?

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