Haushaltsangelegenheiten Schule

4 Antworten

Das wird wahrscheinlich mal wieder von Bundesland zu Bundesland verschieden sein. Eine Schule bekommt Geld in Form eines Jahresetats von der Kommune (zum Beispiel für Druckerpatronen, Kreide, Porto usw.) als Schulträger und auch einen Etat von der Landesschulbehörde (zum Beispiel für Schulbücher, aber auch Fortbildungen usw.) oder wie immer das bei dir heißt. Am besten gibst du bei Google als Suchbegriff ein "Schuletat + Bundesland" oder Schulbudget + Bundesland", um wirklich gezielte Informationen zu bekommen. Falls du so nicht auf die gewünschten Info stößt, kannst du den Suchbegriff zu Beginn noch um das Wort "Verwaltung" ergänzen.

Haushaltsangelegenheiten sind die finanziellen Angelegenheiten der Schule. Da werden die erforderlichen Mittel und die nötigen Ausgaben errechnet.

Hallo, da eine Schule auch nur einen bestimmten Etat im Jahr zur Verfügung hat,

muss darauf geachtet werden , dass die Gelder vernünftig verwendet werden.

Und da geht es dann auch nach Prioritäten und Dringlichkeit.

Und ein Polster für unvorhergesehene Ausgaben muss obendrein vorhanden sein.

Wie im Haushalt zu hause , muss auch darauf geachtet werden ,dass das

Budget nicht überschritten wird.

VG pw

Bettina49 
Fragesteller
 13.04.2014, 15:22

Hallo Peter!

Danke für die informative Antwort!

Noch eine Zusatzfrage. Wie läuft das in der Praxis? Werden Gelder beantragt? Bekommt die Schule eine bestimmte Summe überwiesen? Und wird dann erst später die ausgegebenen Kosten aufgelistet oder muss man es im Voraus planen und auflisten? LG BB

0
peterwuschel  13.04.2014, 15:59
@Bettina49

Hallo, die Gelder werden je nach Größe der Schule , so wie ihre Funktion

(Bildungsziel) nach einem Schlüssel verteilt, Lehrkörper/Schüleranzahl usw.

Das Budget wird dann durch den jeweiligem Ministerium an die Schulen verteilt,

der sich an den Ausgaben(Maßstab/Vorjahr) und nach den Forderungen (Schule) richtet

Über die Kosten und deren Verwendung müssen die Schulen Rechenschaft ablegen.

Wie in jedem anderenm staatlich geführten Bereich auch.

VG pw

0