Hausfriedensbruch als teenager, dürfen die das?
Hallo, also ich bin noch 14 Jahre alt und letzten Sommer bin ich von der Schule gekommen und auf meinem Schulhof sind oft ein paar Jugendliche mit denen ich mich aber gut verstehe, weswegen ich kurz nach der Schule zu denen gegangen bin kurz also nur zum hallo sagen und dann wieder gehen wollte, ich hatte sogar schon meine Tasche in der hand um wieder zu gehen. Plötzlich kommen mehrere Polizisten aus dem gebüsch, natürlich wurde ich dazu gezählt und musste eine personenkontrolle mitmachen obwohl bei keinem von uns etwas gefunden wurde, trotzdem erhielt jeder ein hausverbot, komischerweise galt mein hausverbot für alle Schulgelände und nicht nur für das eine. Naja aber jetzt zur eigentlichen Sache, auf dem Brief stand drauf wenn man mich dort nochmal sieht habe ich ein problem wegen einer anzeige und einem Strafverfahren. Deswegen habe ich auch immer sehr aufgepasst, gestern jedoch waren ich und ein paar freunde trotz corona ein bisschen unterwegs, und es kamen immer mehr dazu und hinter 2 Schulen steht eine Hütte in die man zwar nicht reingehen kann weil man sie mieten muss aber wir saßen draußen, da auch ältere da waren haben diese ein bisschen getrunken und ich dachte nun mal dass diese Hütte, weil sie nun mal hinter der Absperrung von beiden Schulen lag, auch nicht zum Schulgelände gehört. Tja falsch gedacht, die Polizei kam irgendwann mit mehreren Leuten von allen Seiten und viele sind davon gekommen ich und mehrere aber auch nicht. Die anderen konnten gehen mit einem Platzverweis aber die Polizei wollte uns aufgrund unseres Alters mitnehmen. Diese waren aber total nett und meinten sie wollen uns nichts böses dass wir auch keine Strafe kriegen und sie denken wir gehören dort einfach nicht hin zu so leuten und das sie uns ja deswegen mitgenommen haben. Und das jetzt nur noch an die kreisverwaltung weitergeleitet wird... Ja dann dachte ich erstmal Puhh davon gekommen aber dann kam heraus es gehört zum Schulgelände und ich wusste es nur nicht. Nun könnte ich eine Anzeige wegen hausfriedensbruch bekommen von der kreisverwaltung und ich bin mir nicht sicher was ich machen soll oder was auf mich zukommen würde, kann mir vielleicht jemand dazu etwas sagen? Denn die Polizei meinte auch das letzte mal dass diese nichts daran ändern können und das sie mir auch glauben aber dass es alleine an der kreisverwaltung hängt. Vielen Dank schon mal im voraus
3 Antworten
Du schreibst das du ja 14 bist und das du das erstemal wege sodass vor 1 jar erwischt wurdest Damast warst du 13 , mit 13 bist du nicht haftbar.
Wenn das Schulgelände eingezäunt ist dann hast du ein Problem, aber wen das Gelände öffentlich ist und auch nirgends steht das man den Pausenhof nicht betreten darf dan habt ihr ja nix schlimmes gemacht.
Bei meiner alten Schule zum Beispiel konnte man die ganze Woche also Montag bis Sonntag über das Gelände gehen und hat niemanden interessiert und es war auch nicht verboten, also was ich meine ist ihr warten nicht im Schulhaus selber also warum sollte eine Strafe dafür bekommen dass sie auf dem Schulgelände wart bei uns z.b. durfte man außerhalb des Unterrichts also wenn die Schule schon geschlossen war auch aufs Schulgelände wenn man nicht auf diese Schule ging
Ja wir durften auch eigentlich dort hin aber da wir letztes Jahr ja ein hausverbot bekommen haben was für alle Schulgelände galt konnten wir ja nicht mehr dort hin, und nein das Gelände ist nicht eingezäunt nur von hinten halt weil da eine wiese ist und hinter dem Zaun also eigentlich nicht mehr auf dem Gelände steht eine Hütte wo wir waren, woher sollten wir bloß wissen dass das dazu gehört. Und nein dort war ich schon 14 ich werde in ein paar Tagen 15 deswegen. Danke für die Antwort 💗
Klar dürfen D I E das machen, denn wenn du bei denen stehst, weiß die Polizei ja nicht, wie lagne du da schon stehst und ob du nicht zu denen gehörst.
Wie heißt es so schön "mitgehangen,mitgefangen", es sei denn man kann beweisen, dass man gerade erst dazugekommen ist.
Für Erwachsene ist Hausfriedensbruch auch nicht erlaubt.
Aber warum das scho ein Jahr her it, dann wurdest du doch aufgeklärt, wieso beschäftigt dich das nach der Zeit immer noch.?
Die Kreisverwaltung kommt jetzt nach einem Jahr noch daher?
Wenn du jetzt Angst hättest, dann sind deine Eltern gefordert,das notfalls mit einem Anwalt.
Falls es noch was bringt: Wenn der Teil auf dem du warst nicht deutlich zum Schulgelände gehört bist du dein raus. Mit dem Hausverbot gilt grundsätzlich im Zweifel für den Angeklagten… D.h. wenn du wirklich nichts verbotenes gemacht hast, dann kann dir auch keiner was. Du warst ja auch noch 13 da bist du ja noch gar nicht haftbar