Hausfriedensbruch als teenager, dürfen die das?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du schreibst das du ja 14 bist und das du das erstemal wege sodass vor 1 jar erwischt wurdest Damast warst du 13 , mit 13 bist du nicht haftbar.

Wenn das Schulgelände eingezäunt ist dann hast du ein Problem, aber wen das Gelände öffentlich ist und auch nirgends steht das man den Pausenhof nicht betreten darf dan habt ihr ja nix schlimmes gemacht.

Bei meiner alten Schule zum Beispiel konnte man die ganze Woche also Montag bis Sonntag über das Gelände gehen und hat niemanden interessiert und es war auch nicht verboten, also was ich meine ist ihr warten nicht im Schulhaus selber also warum sollte eine Strafe dafür bekommen dass sie auf dem Schulgelände wart bei uns z.b. durfte man außerhalb des Unterrichts also wenn die Schule schon geschlossen war auch aufs Schulgelände wenn man nicht auf diese Schule ging


Txila667 
Fragesteller
 01.04.2021, 09:46

Ja wir durften auch eigentlich dort hin aber da wir letztes Jahr ja ein hausverbot bekommen haben was für alle Schulgelände galt konnten wir ja nicht mehr dort hin, und nein das Gelände ist nicht eingezäunt nur von hinten halt weil da eine wiese ist und hinter dem Zaun also eigentlich nicht mehr auf dem Gelände steht eine Hütte wo wir waren, woher sollten wir bloß wissen dass das dazu gehört. Und nein dort war ich schon 14 ich werde in ein paar Tagen 15 deswegen. Danke für die Antwort 💗

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Klar dürfen D I E das machen, denn wenn du bei denen stehst, weiß die Polizei ja nicht, wie lagne du da schon stehst und ob du nicht zu denen gehörst.

Wie heißt es so schön "mitgehangen,mitgefangen", es sei denn man kann beweisen, dass man gerade erst dazugekommen ist.

Für Erwachsene ist Hausfriedensbruch auch nicht erlaubt.

Aber warum das scho ein Jahr her it, dann wurdest du doch aufgeklärt, wieso beschäftigt dich das nach der Zeit immer noch.?

Die Kreisverwaltung kommt jetzt nach einem Jahr noch daher?

Wenn du jetzt Angst hättest, dann sind deine Eltern gefordert,das notfalls mit einem Anwalt.

Falls es noch was bringt: Wenn der Teil auf dem du warst nicht deutlich zum Schulgelände gehört bist du dein raus. Mit dem Hausverbot gilt grundsätzlich im Zweifel für den Angeklagten… D.h. wenn du wirklich nichts verbotenes gemacht hast, dann kann dir auch keiner was. Du warst ja auch noch 13 da bist du ja noch gar nicht haftbar