Hausbesuch/ Jobcenter?

4 Antworten

Ohne einen begründeten Verdacht wird man keinen Hausbesuch durch den Außendienst veranlassen.

Selbst dann muss man den Außendienst nicht in die Wohnung lassen und Schränke ohne deine Zustimmung dürfen sie schon gar nicht kontrollieren.

Aber dann wird der Außendienst eine entsprechende Meldung machen und wenn der Verdacht weiterhin besteht, solltest Du versuchen diesen auf anderen Weg aus der Welt zu schaffen.

Ich nehme einmal an, dass es hier darum geht, zu klären ob Du mit deinen Kindern tatsächlich alleine in der Wohnung lebst.

Ein Hausbesuch sollte auch die letzte Möglichkeit sein, um solche Verdachtsfälle zu klären, wenn es auf andere Wege nicht möglich ist.

Dürfen auch Schränke durchsucht werden?
In den fachlichen Weisungen liest sich das so: “Eine routinemäßige Durchsicht der Schränke ist nicht zulässig. Unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit kann sie jedoch erforderlich sein, wenn eine Sachverhaltsklärung sonst nicht möglich wäre. Hierzu bedarf es jedoch der ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person.”
Wenn Ihre Privat- oder Intimsphäre bedroht ist, haben Sie jederzeit das Recht, den Hausbesuch abzubrechen. Auch der Ermittlungsdienst darf den Abbruch eines Hausbesuchs nicht verweigern oder Druck ausüben. Alle bis zu diesem Zeitpunkt gesammelten “Beweise” dürfen verwendet werden.

Quelle: https://www.gegen-hartz.de/news/buergergeld-wenn-das-jobcenter-einen-hausbesuch-ankuendigt

Woher ich das weiß:Recherche

Nein die dürfen nicht mal in die Wohnung. Nächstes mal sagst du nein!

Ohne Deine Einwilligung darf das grundsätzlich niemand.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.