Haus-Kauf - Verkäufer zahlt Grundbuchkosten nicht - Zweitschuldner Käufer?
Hallo,
beim Hauskauf wurde eine alte Grundschuld gelöscht, hier wurde vereinbart, dass der Verkäufer die Kosten für die Löschung der Grundschuld trägt. Der Verkäufer ist nach dem Verkauf nach Polen verzogen, die neue Anschrift weiß leider niemand. Beim Einwohnermeldeamt wurde die neue Anschrift nicht hinterlegt.
Die Landesjustizkasse konnte die Anschrift nicht in Polen herausfinden und ist der Ansicht, dass wir Gesamtschuldner sind und die Käufer (wir) Zweitschuldner sind. Somit sollen wir als Käufer für die Kosten aufkommen.
Stimmt das? Kann man dagegen etwas unternehmen?
1 Antwort
Das stimmt nur, wenn der Löschungsantrag auch in eurem Namen gestellt wurde. Das ist unüblich, kann aber nicht ausgeschlossen werden. Dazu beim Notar nachfragen, wie der Antrag gestellt wurde. Gegen die Kostenrechnung kann Erinnerung beim Amtsgericht eingelegt werden, sollte keine Kostenschuldnerschaft bestehen.