Hatten die Frauen in Sparta politische Rechte?

2 Antworten

Nein, die Frauen in Sparta hatten keine politischen Rechte.

Unter den Spartanern hatten hatten nur Spartiaten politische Rechte. Sie konmnten an der Volksversammlung (Apella [ἀπέλλα]) teilnehmen und dort abstimmen.

Spartiaten (Σπαρτιᾶται [Spartiatai]) waren die Vollbürger des spartanischen Staates. Sie hatten bestimmte Rechte und Pflichten, hatten als politisch Vollberechtigte an der Herrschaft Anteil (so konnten sie z. B. in der Volksversammlung abstimmen und in Ämter gewählt werden). Die Spartiaten waren eine verhältnismäßig kleine Schicht von Vollbürgern. Es waren vollbürtige (von Eltern abstammend, die beide die Staatsbürgerschaft innehatten) männliche Erwachsene, die hauptsächlich ein Kriegerleben führten

.Es gab 2 Könige (Doppelkönigtum), einen Rat der Ältesten (Gerousia [γερουσία]) aus 28 Männern über 60 Jahre (auf Lebenszeit von der Volksversammlung gewählt) und den 2 Königen sowie 5 Ephoren (ἔφοροι [ephoroi]: Singular ἔφορος). Alle diese Institutionen waren ausschließlich mit Männern besetzt.

Frauen konnten höchstens durch besondere Beziehungen zu wichtigen Männern inoffiziell politische Angelegenheiten beeinflussen. Beispielsweise war nach Plutarch, Kleomenes 1, 1 – 2 für den spartanischen König Kleomenes seine Ehefrau Agiatis eine Anregerin für Pläne.

Frauen hatten privatrechtliche bürgerliche Rechte. Sie konnten z. B. bei ihrer Heirat mitbestimmen und hatten anscheinend Recht auf eigenes (nicht nur zeitweise und dann bei einer Heirat auf den Mann übergehendes Eigentum und auch im Erbrecht die Möglichkeit, selbst neben vorhandene Brüdern zu erben.

eine Einführung zu den Frauen in Sparta:Ernst Baltrusch, Sparta : Geschichte, Gesellschaft, Kultur. Originalausgabe. 4., aktualisierte Auflage. München : Beck, 2010 (Beck'sche Reihe ; 2083 : C. H. Beck Wissen), S. 80 - 87

Albrecht  30.11.2015, 22:21

Winfried Schmitz, Haus und Familie im antiken Griechenland. München : Oldenbourg, 2007 (Enzyklopädie der griechisch-römischen Antike ; Band 1), S. 132 - 133:

„Nach verbreiteter Meinung waren waren spartanische Frauen eigenständiger, ökonomisch unabhängiger, selbstbestimmter und freier als die Frauen in Athen. Dieses Bild ist aus den Komödien des Aristophanes und Ausführungen des Aristoteles abgeleitet. Sie zeigen, dass spartanische Frauen an athletischen Übungen und sportlichen Wettkämpfen teilnahmen und vermögensfähig waren, ja z. T. über große Vermögenswerte auch an Landbesirt verfügt. Andere weisen demgegnüber darauf, dass diese Äußerungen aus feindlicher athenischer und damit verzerter Perspektive stammen: Spartanische Frauen würden, weil sie die Grenzen zwischen männlicher und weiblicher Sphäre überschritten, von diesen Autoren ‚barbarischen' Frauen angeglichen. Wenn man dieses verzerrte Bild zurechtrücke, unterscheide sich das Leben der spartanischen Frau nicht wesentlich von dem athenischer Frauen […]. Trotzdem scheinen mir die Unterschiede signifikant und einer Erklärung bedürftig. Die auffällige Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, auch unter den Augen einer Öffentlichkeit, und die Vermögensfähigkeit der Frau sind in den Quellen ausreichend belegt. Die Relativierung […], dass sich Frauen nur im Rahmen der Ausbildung sportlich betätigten und dies einer wohlhabenden Bürgerschicht vorbehalten blieb, scheint mir nicht gerechtfertigt. Die Vermögensfähigkeit der Frau ist sicherlich durch das Erbrecht bedingt und spricht m. E. einmal mehr für eine außergewöhnliche Form der Besitzübertragung. Aufgrund der Vermögensfähigkeit haben Spartanerinnen (auch kostbare) Weihegaben in Tempeln aufstellen und Gespanne bei Wagenrennen finanzieren können […]. Frauen traten im öffentlichen Raum stärker in Erscheinung […].

Keine hinreichenden Anhaltspunkte gibt es dafür, dass Frauen im Regelfall die Bewirtschaftung der Landgüter selbst übernommen hätten, weil die Männer aufgrund des militärischen Trainings und der häufigen Kriegführung den größten Teil der Zeit abwesend waren, und dass erst die Frauen ihren Männern die gesellschaftliche Stellung ermöglicht hätten […]. Vielmehr ist davon auszugehen, dass in der Regel die Männer ihr Landgut in Lakonien - mit Hilfe von Heloten – bewirtschaftet haben.

Eine besondere Bedeutung für die Bewertung der Stellung der Frau hat die Regelung, dass eine Frau mit mehreren Männern Geschlechtsverkehr eingehen konnte. Dies hat allerdings nichts mit einer Promiskuität oder einer freieren sexuellen Selbstbestimmung der Frau zu tun […]. Erklärungsansätze gehen dahin, dass durch eine Polyandrie die fruchtbaren Jahre der Frau nicht nur für die eigene Familie ausgenutzt werden sollten und so die Zahl der Kinder insgesamt gesteigert wurde. Dies würde auf eine Einführung der Regelung in der Mitte des 5. Jh. hindeuten. S. Link plädiert für ein geschicktes Ausnutzen von Erbstrategien, da es dem Hausvater überlassen blieb, welche Kinder er als eheliche anerkennen und welche er als uneheliche aus dem Recht der Ehe ausschließen wollte […]. Sie wäre dann ein Äquivalent zu der im archaischen Athen möglichen Polygamie und hätte den Sinn gehabt, der spartanischen Frau Nachkommenschaft zu sichern […]. Inwieweit bei der Polyandrie eugenische Gründe, die Xenophon und Plutarch in Rechnung stellen, bereits in archaischer Zeit eine Rolle spielten, lässt sich nicht nicht bestimmen […].“

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Nein, sie hatten keine Bürgerrechte, wobei sie (wie eigentlich immer ;-) viel informelle Macht ausgeübt haben. In Sparta besonders, da ja die Männer "immer" auf dem Kriegspfand waren.