hat man im Einzelhandel immer 1 Tag in der Woche frei?

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Du hast im Job grundsätzlich zwei freie Tage pro Woche. Im Einzelhandel ist das meistens der Sonntag, und eben ein weiterer Tag - wenn du Vollzeit arbeitest. Natürlich gilt im Einzelhandel, dass man flexibel sein sollte. So kann es zur Weihnachtszeit oder Ostern fast garantiert zu Überstunden kommen. Das ist in jedem Einzelhandelsbetrieb so, egal was hier geschrieben wird. Warum ich das weiß? Ich habe nun 10 Jahre Einzelhandel gearbeitet (Plus, Rewe, Aldi, Spar ..), und ich hatte bislang immer einen freien Tag in der Woche, neben dem Sonntag. Ausnahmen sind eben die Boomzeiten, wo man "gefragt" wird, ob man auch den freien Tag kommen könnte - was man als Kaufmann natürlich machen sollte, schon um die Kollegen zu entlasten.

Frohes Fest aus dem Ruhrgebiet, Probbie

Kuro48  25.06.2015, 21:21

Grundsätzlich ist nicht ganz richtig. Es gibt Läden und ganze Ladenketten die mit einer 6 Tage Woche arbeiten und das auch mit Schichtwechseln. Du arbeitest also z.B. von Mo bis Sa bis 21-22 Uhr (je nach Ladenöffnungszeit und Plan) hast Sonntag frei und musst wieder je nach Öffnungszeit am Montag bis Samstag um 6, 7 oder 8 Uhr bis zum Nachmittag im Laden sein. Die Wochenarbeitszeit kann hier geringer sein als erlaubt muss sie aber nicht. Der Freizeitausgleich besteht zum Glück bei einigen Läden und Ladenketten aber den "Luxus" haben bei weitem nicht alle im Verkauf.

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Im Einzelhandel hat man in der Regel nach einem rillierenden System einen Tag in der Woche frei. Also Montag, nächste Woche Dienstag usw.

Im Angestelltenverhältnis wird man normalerweise mit einem Monatsgehalt bezahlt, egal wie viele Arbeitstage der Monat hat.

DerHans  24.12.2012, 18:23

Ein kleiner Einzelhändler, der nicht einem Arbeitgeberverband angehört kann auch völlig frei Arbeitsverträge schließen. Es wird ja niemanf gezwungen dort zu arbeiten.

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DerCAM  25.12.2012, 01:29
@DerHans

Na ja, voellig frei sicher nicht. Ans Arbeitszeitgesetz sind auch kleine Einzelhaendler ohne Tarifbindung gebunden.

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DerHans  25.12.2012, 11:15
@DerCAM

Im Arbeitszeitgesetz steht aber immer noch 48 Stunden regelarbeitszeit, die in Einzelfällen auf 60 Stunden ausgedehnt werden kann. Der Arbeitsvertrag ist weitgehend frei vereinbar. Es muss ja niemand dort arbeiten. Also wird der Arbeitgeber sich schon an die Marktverhältnisse anpassen müssen.

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In Deutschland gilt im Grundsatz die 40 Stunden Woche ! Bei 8 Stunden Arbeit stehen Dir 2 freie Tage zu ! Die 40 Stunden können aber auf 6 Tage verteilt werden . Weitere Auskünfte beim DGB , der IHK und dem Arbeitsamt .

DerCAM  25.12.2012, 01:19

In Deutschland gilt im Grundsatz die 40 Stunden Woche

In Deutschland gilt in erster Linie erst einmal das Arbeitszeitgesetz. Und das kennt keine 40 Stunden Woche sondern regelt die zulaessige Arbeitszeit im Paragraf 3 so: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden."

Die werktaegliche Arbeitszeit! Werktage sind alle Tage, die keine Sonn- und Feiertage sind, in Wochen ohne Feiertage(e) also Montag bis Samstag. Das sind dann 6 Tage. Multipliziert mit 8 (Stunden) ergibt sich somit eine zulaessige woechentliche Arbeitszeit von 48 Stunden, in Ausnahmefaellen auch bis zu 60.

Arbeits- und Tarifvertraege koennen eine geringere Arbeitszeit vorsehen. Gesetzlich gibt es aber keine 40 Stunden Woche sondern es ist sehr viel mehr erlaubt.

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Steinhude  25.12.2012, 15:54
@DerCAM

Ich danke dem , der nichts anderes zu tun hat , als das Arbeitsrecht abzulesen .

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Grundsaetzlich gilt auch im Einzelhandel die 6 Tage Woche. Gearbeitet wird Montag bis einschl. Samstag, frei hat man an Sonn- und Feiertagen. Besonders in kleineren Betrieben wird das auch oft so gemacht. Gesetzlich sind regelmaessig bis zu 8 Stunden an 6 Tagen/Woche zulaessig (ausser in Feiertagswochen). In Ausnahmefaellen auch bis zu je 10 Stunden. Das muss dann aber wieder so ausgeglichen werden, dass im Halbjahresdurchschnitt nicht mehr als 8 Stunden/Tag rauskommen.

In groesseren Betrieben hat sich aber inzwischen auch im Einzelhandel die 5 Tage Woche durchgesetzt. Ist ein Tarifvertrag anzuwenden, muss man da mal nachsehen. Vielleicht wurde auch dort eine 5 Tage Woche vereinbart. Das gilt dann aber nur, wenn der betreffende Tarifvertrag auch wirklich anzuwenden ist.

Grundsätzlich nicht immer einen Tag in der Woche frei. Es gibt auch Einzelhändler, die in 6 Stundenschicht arbeiten lassen, das bedeutet 6 Tage a´6 Stunden Arbeit. Ist nicht verboten.