Hat der Staat Preussen jemals Asylanten in einen Herkunftstaat ausgeliefert?

Das Ergebnis basiert auf 5 Abstimmungen

Anderes ... 100%
Nie, diese Menschen wurden dringend gebraucht 0%
Ja, jeden... 0%
Nur wenn sie krimminel waren.. 0%

4 Antworten

Naja, also ein geregeltes Recht auf Asyl gab es damals nicht.

Kommt also drauf an, wie du einen Asylanten definierst. Als jemandem dem deklariert Asyl (sprich in dem Fall von König oder Regierung) zugesprochen wurde, oder jemandem der aus einem anderen Land vor politischer Verfolgung geflohen war.

In ersterem Fall, weiß ich nicht ob dies in Preußen überhaupt je vorkam. In zweitem Fall, dann massig. Allein zwischen den deutschen Staaten gab es einen regen Austausch von politischen Exilanten.

Anderes ...

Ja. Bekannt sind zum Beispiel die sogenannten Polenausweisungen, als ab 1885 35000 polnische und russische Emigranten wieder in ihre Herkunftsländer abgeschoben wurden.

Erst 1929 kam ein Gesetz, dass die Abschiebung politischer Flüchtlinge untersagte. Hatte sich dann aber 1933 natürlich wieder erledigt.

Ansonsten war das alte Deutschland des 19. Jahrhunderts primär ein Auswanderungsland.

Anderes ...

Das Asylrecht im heutigem Sinne gab es nicht. Es gab aber auch keine Sozialleistungen, entweder arbeiten oder verhungern und Suppenküchen. Diebstahl wurde hart bestraft. Die Armenhäuser waren für die Einheimischen da. Es war auch nicht der Staat zuständig sondern die Gemeinden.

Anderes ...

Die Frage wäre wohl eher, ob er unliebsame Personen überhaupt reingelassen hätte.

Ich glaube eher, wenn jemand unliebsam wurde, wurde er einfach verhaftet und in den Kerker geworfen.

Woher ich das weiß:Recherche