Harz4 und Guthaben von Nebenkosten?


16.05.2020, 18:24

Oder das die Vermieterin das Guthaben direkt an das Jobcenter überweist? Nur haben wir gerade in Erfahrung gebracht, daß das jobcenter keine Überweisung entgegen nimmt.

5 Antworten

Der Gesetzgeber schreibt dazu in SGB II § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung:

"(3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift;"

Wer also im Mai 150,- Rückzahlungen erhält, kriegt im Juni 150,- weniger ALG II.

(Die Verschiebung um einen Monat dient der Verwaltungsvereinfachung: So muss das Amt kein ALG II zurückfordern, das im Rückzahlungsmonat überzahlt wurde.)

Wenn nun die Gefahr besteht, dass der Gerichtsvollzieher oder ein Gläubiger diese 150,- Rückzahlung erhält, kann man dreierlei Wege beschreiten:

  1. Die Vermieterin behält die Rückzahlung und die Mieterin überweist ihr einfach 150,- weniger Miete. Dazu muss diese einfach ihren Dauerauftrag ändern - oder die Vermieterin muss ihre Einzugsermächtigung ändern!
  2. Die Mieterin überweist am Tag der Überweisung der Rückzahlung die 150,- einfach wieder auf das Mietkonto mit dem Betreff: "Vorauszahlung Miete Juni 2020". Und dann überweist die Mieterin im Juni 2020 eben 150,- weniger Miete!
  3. Die Mieterin hebt das Geld am Tag der Überweisung der Rückzahlung von ihrem Konto ab, bevor ein Gläubiger zum Zuge kommt. Und dann zahlt sie die 150,- auf das Mietkonto ein mit dem Betreff: "Vorauszahlung Miete Juni 2020".

Das alles ist allerdings nicht eilig, wenn man ein P-Konto, also ein pfändungsfreies Konto, und nur ALG II als Einkommen hat, was ja der Fall zu sein scheint!

Gruß aus Berlin, Gerd

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin Ex-Schöffe, Journalist und Gewerkschafter

Ob sie nun das BK - Guthaben vom Vermieter aufs Konto bekommt oder er es verrechnet ist Bockwurst, angerechnet wird es im Normalfall in beiden Fällen und mindert ihren Anspruch auf Leistungen für die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung.

Wenn sie noch kein P - Konto hat, wovon ich nach deinen Erklärungen ausgehe, dann soll sie ihr bestehendes Konto kostenlos in ein P - Konto umstellen lassen, dann liegt der pfändungsfreie monatliche Betrag für 1 Person bei 1179,99 € Netto, da kommt sie selbst mit ihren 150 € + 810 € = 960 € nicht darüber.

Sollte sie kein Einkommen haben, dann müsste bei derzeit 432 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und 810 € Leistungen vom Jobcenter die KDU - bei 378 € im Monat liegen und die sollte für 1 Person nach dem SGB - ll auch angemessen sein.

Es gibt nämlich eine Ausnahme bei der Anrechnung eines BK - Guthabens !

Würde sie nämlich eine unangemessene KDU - haben und die Übergangszeit von in der Regel bis zu 6 Monaten um sein, in der im Regelfall auch die unangemessenen KDU - weiter voll anerkannt und bei Bedarf gezahlt werden müssten und sie den Differenzbetrag aus ihrem Regelbedarf bzw.Einkommen selber zugezahlt hat, dann könnte sie diese eigene Zuzahlung mal die Monate nehmen und zunächst vom Guthaben in Abzug bringen.

Beispiel :

Das Guthaben der BK - Abrechnung ist ja aus dem Jahr 2019, hätte sie das Jobcenter angenommen schon vor längeren aufgefordert die unangemessenen KDU - zu senken und hätte z.B. ab 01.07.2019 monatlich 30 € weniger für die KDU - gezahlt, weil diese über der angemessenen KDU - lagen, dann käme man auf 6 Monate x 30 € = 180 € und es bliebe dann von den 150 € Guthaben nichts mehr zum anrechnen übrig.

Susanne1608 
Fragesteller
 16.05.2020, 19:12

Ihre Miete ist für das Jobcenter angemessen.Sie zahlt für Ihre kleine Wohnung 400 Euro warm Strom ist extra. Wenn Sie alles bezahlt hat, verbleiben Ihr ca 200 Euro. Das heißt also, egal wie es ist, Ihr wird das Geld so und so angerechnet? Egal ob es die Vermieterin behalten würde für die nächste Abrechnung? Letztes Jahr bekam sie 65 Euro zurück. Das Jobcenter behielt im ersten Monat 45 Euro ein, so daß sie ca 770 Euro überwiesen bekam und im nächsten Monat wurde der Rest einbehalten. Bei 150 Euro Guthaben wird sie einige Monate weniger haben.

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isomatte  16.05.2020, 19:29
@Susanne1608

So sieht es aus, wenn das Beispiel nicht auf sie zutrifft.

Wenn die Warmmiete 400 € ohne den normalen Haushaltsstrom beträgt und angemessen ist, dann sollte sie aber ohne weiteres Einkommen zu haben insgesamt min.832 € und nicht nur 810 € an Leistungen bekommen.

Ein Guthaben aus einer BK - Abrechnung wird im Regelfall im Monat nach dem Zufluss auf dem Konto auf die KDU - angerechnet, wenn das Guthaben geringer ist als die zustehende KDU - dann in einem Betrag.

Sollte diese Anrechnung nicht möglich sein, weil z.B. die Leistungen für diesen Monat schon angewiesen wurden, ohne das dieses Guthaben berücksichtigt werden konnte, dann muss es im Regelfall wie bei einem über der KDU - liegendem Guthaben auf in der Regel 6 Monate verteilt werden.

Da kommt es dann aber auf das Guthaben und die gezahlte KDU - an.

Bei diesen 150 € würde es dann bei einer Anrechnung in Raten so aussehen.

432 € derzeitiger Regelbedarf für den Lebensunterhalt und davon werden im Regelfall 10 % = 43,20 € in Abzug gebracht.

43,20 € x 3 Monate = 129,60 € und für den 4 Monat dann 20,40 € weniger.

2019 lag der Regelbedarf noch bei 424 €, davon 10 % = 42,40 € und das hätte eigentlich als erste Rate abgezogen werden müssen und 22,60 € im 2 Monat.

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Susanne1608 
Fragesteller
 16.05.2020, 19:39
@Susanne1608

Habe gerade danach gegoogelt. Zum 01.01.2020 werden die Hartz IV Regelsätze angehoben. Für Alleinstehende steigt der Regelsatz um 8 Euro von 424 Euro auf 432 Euro (Erhöhung um ca. 2,00 Prozent). Sie bekommt 812 Euro überwiesen.

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isomatte  16.05.2020, 19:52
@Susanne1608

Hab ich doch auch geschrieben !

2019 waren es 424 €

2020 dann 432 €

Und trotzdem müsste sie dann ab 2020 mit 432 € + 400 € angemessene KDU = 832 € und nicht nur 812 € bekommen.

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Das Jobcenter wird irgendwann nach der Nebenkostenabrechnung fragen. Ob sie das Geld dann erhalten hat oder nicht, spielt keine Rolle. Es wird einfach angerechnet.

Es ist doch klar, dass sie dann weniger Geld bekommt.

Susanne1608 
Fragesteller
 16.05.2020, 19:14

Könnte nicht die Vermieterin das Geld direkt an das Jobcenter überweisen?

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Oma1705  16.05.2020, 19:15
@Susanne1608

Was würde das ändern? Kommt ja am Schluss auf das gleiche raus.

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Susanne1608 
Fragesteller
 16.05.2020, 19:18
@Oma1705

So hätte das Jobcenter das ganze Geld sofort und ihr wird nicht jeden Monat etwas abgezogen.

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Oma1705  16.05.2020, 19:21
@Susanne1608

So bekommt sie jetzt das ganze Geld auf einmal und muss es sich eben einteilen, dass sie nicht alles auf einmal ausgibt, sondern aufteilt.

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Susanne1608 
Fragesteller
 16.05.2020, 19:32
@Susanne1608

Sie bekommt 810 Euro gesamt monatlich. Wie viel darf man ihr denn monatlich abziehen? So das ihr halt noch Geld zum Leben bleibt im Monat. Sie hat ein Pfändungsschutzkonto und die Bank verlangt von ihr zwischen 15 und 22 Euro monatlich kontogebühr. Sie hat nachgefragt, warum so viel. Es wäre mehr Aufwand bei einem Pfändungsschutzkonto.

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Oma1705  16.05.2020, 19:45
@Susanne1608

Zum Konto kann ich nichts sagen, da kenn ich mich nicht aus. Das Jobcenter zieht aber im Monat nur einen kleinen Betrag ab. Da sollte das Geld eigentlich trotzdem ausreichen.

Vielleicht kannst Du Deiner Freundin auch ein wenig unter die Arme greifen? Du könntest beispielsweise mal mit ihr einkaufen gehen und alles bezahlen oder Du lädst sie mal zum Essen ein.

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Ja, aber das Jobcenter rechnet es trotzdem an.

Susanne1608 
Fragesteller
 16.05.2020, 18:15

Ach so, das wäre dann auch keine Lösung, denn sie würde dann weniger Geld bekommen. Sie bekommt 810 Euro gesamt und muss davon alles bezahlen. Miete, Strom, Telefon, Versicherung usw.

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TreudoofeTomate  16.05.2020, 18:32
@Susanne1608

Ja, würde sie. Und zwar genauso viel weniger wie sie vom Vermieter bekommt. Letztendlich ist das ja das Geld des Steuerzahlers, schließlich hat der ihre Miete bezahlt. Sie darf es also nicht behalten.

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Susanne1608 
Fragesteller
 16.05.2020, 18:43
@TreudoofeTomate

Eigentlich möchte sie mit dem Guthaben garnichts zutun haben. Am liebsten wäre es, es ginge direkt an das Jobcenter. Die nehmen jedoch keine Überweisungen entgegen, sondern die Leistung wird dann anteilig jeden Monat gekürzt. Bis zu diesem Betrag eben. Eigentlich gab es den Vorschlag, das die Vermieterin das Geld behält und mit der nächsten Nebenkosten Abrechnung verrechnet. Auf das Konto überweisen geht ja auch nicht, da sie ein Pfändungsschutzkonto hat. Auch da würde man es ihr wegnehmen.

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Der Epfänger von Transferleistungen ist verpflichtet, die jährliche Abrechnung dem JC vorzulegen. Ein Ansparen des Guthabens ist deshalb nicht möglich, deshalb kommt für die Zukunft ein Änderungsbescheid und das Guthaben wird außerdem verrechnet. Es wurde ja mehr gezahlt als verbraucht. Der Kunde soll ja nicht sich bereichern können.