hartz 4 und privatinsolvenz, was ist wenn ich aus dem bezug raus komme?

2 Antworten

hat das negative auswirkungen auf meine insolvenz?

Ich wüßte nicht, wieso.

Wenn Du dann mehr verdienst als pfändbar ist, mußt Du den überschüssigen Teil Deines Einkommens an den/die Gläubiger abgeben.

Zum allem Weiteren solltest Du Deinen Insolvenzverwalter befragen.

du musst dann evtl. in raten was abzahlen und die gebühren für die Inso beim Gericht früher zahlen als bei ALG II. frage deinen Insolvenzanwalt, den Insolvenzverwalter, den Du hast. noch nach der Inso bleibt das 3 Jahre lang in der Schufa stehen.

Picea007xyz  27.06.2021, 14:51

die Inso wird nicht ganz kippen, wenn Du nur knapp drüber liegst, meine ich.

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Mamaof4 
Fragesteller
 27.06.2021, 14:52

ich möchte aber keine schlafenden hunde wecken :)wenn ich jetzt direkt meinen inso verwalter frage.

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Picea007xyz  27.06.2021, 14:56
@Mamaof4

dann weiß ich es nicht. dann frage einen anderen anwalt oder warte mit dem arbeiten bis inso vorbei ist. du musst dem verwalter und dem gericht regelmäßig die einkommensbescheide nachweisen. man hat auch einen selbstbehalt, was angerechnet wird und was nicht. das muss dir aber ein volljurist sagen können. du wirst, wenn du arbeit hast, die insogebühren evtl. in raten bald bezahlen müssen. ca 1000,- euro an das gericht über die jährlichen gebühren des inosverwalters hinaus.

frage einen steuerberater, weil der das auch wissen könnte. wenn du nur knapp drüber liegst mit dem gehalt, ändert sich nicht viel oder gar nichts.

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Picea007xyz  27.06.2021, 14:59
@Mamaof4

dann weiß ich es nicht. dann frage einen anderen anwalt oder warte mit dem arbeiten bis inso vorbei ist. du musst dem verwalter und dem gericht regelmäßig die einkommensbescheide nachweisen. man hat auch einen selbstbehalt, was angerechnet wird und was nicht. das muss dir aber ein volljurist sagen können. du wirst, wenn du arbeit hast, die insogebühren evtl. in raten bald bezahlen müssen. ca 1000,- euro an das gericht über die jährlichen gebühren des inosverwalters hinaus.

frage einen steuerberater, weil der das auch wissen könnte. wenn du nur knapp drüber liegst mit dem gehalt, ändert sich nicht viel oder gar nichts. du hast ja auch kosten für die kinder und dich, also recht auf selbstbehalt.

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Picea007xyz  27.06.2021, 14:59
@Picea007xyz

frage die verbraucherberatung oder eine andere schuldnerberatung. du hast ja auch eigenbedarfe wie gesundheitskosten usw. schulkosten für die kinder und deren bildung und PC usw. so dass du unter der pfändungsgrenze bleibst, schätze ich mal. und sonst arbeite genau nur so viele stunden, dass du unter der pfändungsgrenze bleibst.

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