Hartz 4 oder Rente?

9 Antworten

dann hätte ich noch 250 € zum Leben, kann nichts mehr bei Seite legen um Gerätschaften oder sonst irgendwas (z. B. Kleidung, Schuhe) zu kaufen

Rente kann man genauso Aufstocken wie unzulängliches Gehalt.

Ändert sich nicht viel. Bei dieser Grundsicherung gibt es keine Freigrenze mehr bei zusätzlichem Einkommen. Aber wenn du bisher nicht einen Finger gerüht hast, dann merkst keinen Unterschied.

Beratung: Anwalt ( kannst Dir vorher einen Beratungsschein holen)

Aber Du scheinst ein Kandidat zu sein für Zwangsverrentung. Genug Beitragsjahre, ALG2 seit längerem, passendes Alter, keinen Job mit mind. 15 h etc.. würde mich dennoch bei einem Fachanwalt beraten lassen, da kostenlos für Dich.

Grundsätzlich sind Leistungen nach SGB II oder XII nachrangig zu beantragen.

Wenn du also Altersrente, wenn auch mit Abschlägen beziehen kannst, so bist du verpflichtet dies zu tun.

Ggf. kannst du mit Grundsicherung aufstocken, wenn die Rente nicht reichen sollte.

Dann beantrage aufstockende Grundsicherung oder Wohngeld. Von den Rundfunkgebühren kannst du dich bei Grundsicherung befreien lassen.

Du würdest Aufstockung beim Sozialamt bekommen.Weniger wie Harz 4 hättest du nicht.