Hartz 4 Kind ausziehen?

2 Antworten

Kommt darauf an ob die Warmmiete nach deinem Auszug dann noch als angemessen gilt oder nicht, in der Regel würde die Miete dann aber noch für min.weitere 6 Monate anerkannt und bei Bedarf auch weiter voll gezahlt.

Sollte die Miete dann also nicht mehr angemessen sein, würden sie vom Jobcenter min.eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen, darin würde dann auch stehen bis wann diese noch anerkannt und übernommen würde und was es nach dieser Übergangszeit noch max.an angemessenen Wohnkosten geben würde.

Entweder sie finden dann eine Möglichkeit ( z.B. Vermietung eines Zimmers ) die Kosten zu senken, ziehen innerhalb ( sollte vorher beantragt werden und erst nach Bewilligung umgezogen werden ) dieser Übergangszeit in eine angemessene Wohnung um oder sie müssen dann den Differenzbetrag aus ihrem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw.Einkommen selber zuzahlen.

Ja natürlich. Du nimmst ja nicht ein Zimmer aus der Wohnung mit. Die Miete ändert sich ja nicht. Ausnahme wäre, wenn nicht alle in der Familie ALG II bekommen.

isomatte  15.08.2019, 08:33

Die Miete muss dann für 1 Person weniger nach dem SGB - ll auch immer noch angemessen sein, ansonsten wird die unangemessene Warmmiete nur für eine Übergangszeit von in der Regel weiteren 6 Monaten anerkannt und bei Bedarf auch voll gezahlt.

Weitere Erklärungen, siehe meine Antwort.

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