Handy aus Versehen kaputt gemacht, Anzeige möglich?
Hallo!
Ich habe eine frage und hoffe ihr könnt mir weiter helfen.. Vor einigen Wochen habe ich leider aus Versehen das Handy von einem Kollegen kaputt gemacht. Es war wie folgt, Ich habe mit jemanden geredet und er saß vor mir, hatte sein Handy unter seinen Pullover Ärmel (habe das Handy nicht gesehen) und er stupste mich damit an, aus Reflex schlug ich das Handy weg.. Und er verlangt nun das ich zahle - sonst Anzeige. Fragt mich nicht wieso aber wir haben keine Haftpflichtversicherung.. Er hat keine Garantie mehr und mit der Versicherung von ihm klappt es nicht. Würde er mit einer Anzeige durch kommen? Ich meine ich konnte ja schließlich nichts dafür. Meine Eltern wollen nicht zahlen, Da die der Meinung sind ich wäre nicht schuld.. Liebe Grüße!!
3 Antworten
Hallo!
1. Einen Straftatbestand der fahrlässigen Sachbeschädigung gibt es nicht, nur die vorsätzliche Sachbeschädigung ist strafbar. Allerdings handelt schon derjenige vorsätzlich, der den tatbestandlichen Erfolg (hier Beschädigung des Handys) billigend in Kauf nimmt, dies ist deiner Beschreibung nach eher unwahrscheinlich. Ein Strafverfahren gegen dich würde aber vermutlich eingestellt werden.
2. Einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 823 I BGB ggf. § 823 II BGB hat dein Freund gegen dich nur, wenn er dir schuldhaftes Handeln nachweisen kann, d.h. Vorsatz oder Fahrlässigkeit. Man könnte aufgrund deiner Ausführungen an Fahrlässigkeit denken. Fahrlässig handelt, wer gem. § 276 II BGB die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Um dazu nähere Ausführungen zu machen, wären mehr Informationen erforderlich.
Auch könnte man von einem Mitverschulden deines Freundes ausgehen, da er dich ja angestupst hat. Dies würde einen etwaigen Anspruch mindern, vgl.§ 254 I BGB.
Im Übrigen sind unbewusste, nicht vom Willen getragenen Bewegungen keine Handlungen im rechtlichen Sinne. Möglicherweise könnte der "Reflex" als eine solche angesehen werden mit der Folge, dass keine Schadensersatzansprüche entstanden sind.
Das ist meine persönliche Meinung, ich hoffe ich konnte damit weiterhelfen!
Mit freundlichen Grüßen, Onlylaw
Sehr gute Antwort. Scheinst auch zu denjenigen zu gehören, die ein rechtlich fundiertes Wissen besitzen und nicht die Antwort zu rechtlichen Fragen nur aus dem Bauchgefühl heraus geben.
Sachbeschädigung = Sachbeschädigung. Anzeige möglich.
Lies Dir mal die korrekte Antwort von Onlylaw durch.
Eine Sachbeschädigung erfüllt nicht automatisch auch den Straftatbestand der Sachbeschädigung. Ich brauche hier an dieser Stelle auch nicht weiter drauf eingehen, denn Onlylaw hat in seinem Thread hinreichend angeführt, warum im Fall der Fragestellung Deine Antwort falsch ist.
Wenn du den Kollegen nicht ganz verärgern möchtest würde ich
ihm den Zeitwert (Alter usw.) ersetzen oder sich auf eine Pauschale
einigen.