Handwerkerrechnung höher als Angebot?

4 Antworten

Das Wichtigste in Kürze
  • Rechnungen sind in den meisten Fällen höher als das ursprüngliche Angebot. Das liegt daran, dass man besonders im handwerklichen Bereich Aufträge nur kalkulieren kann. Es können jederzeit unvorhersehbare Probleme oder Mehrarbeiten auftreten.
  • Eine Rechnung darf allerdings nur bis zu 20 % vom Angebot abweichen. In Ausnahmefällen können auch 25 % erlaubt sein. Diese Überschreitung sollte Dir allerdings rechtzeitig mitgeteilt werden.
  • Besonders wichtig ist es, Deine Rechte zu kennen. Du musst wissen, wie Du bei einer überhöhten Rechnung handeln oder diese gar vermeiden kannst.
Hintergründe: Was du über Rechnungen und Angebote wissen solltest

Ausführliche Informationen findest du hier:

https://www.fitformoney.de/rechnung-hoeher-als-angebot/

Du schreibst:

Er machte ein Angebot von knapp 11.000 Euro. Konnte ihn mündlich auf 10.000 runterhandeln.
Nun kam eine Rechnung mit knapp 13.000 €, für Sonder- bzw. Extraarbeiten.
Ich hätte sowieso 500€ mehr bezahlt, aber über 2.000€ mehr finde ich echt happig.

Ich frage mich, ob hier überhaupt ein ordentlicher Werkvertrag geschlossen wurde?

Hier findest du das Muster eines Werkvertrages:

https://www.ihk-muenchen.de/de/Service/Recht-und-Steuern/Vertragsrecht/mustervertraege/werkvertrag.html

Du schreibst:

Im Angebot waren die Materialien und die Arbeiten für das Verlegen angegeben.

Das bei einer Bodenverlegung die Möbel bewegt werden müssen, war dem Auftragnehmer bekannt, sodass er diese Mehrarbeit bereits in seiner Angebotskalkulation hätte berücksichtigen müssen.

Zudem schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren ist, wenn der Auftragnehmer den Auftrag nicht zum vereinbarten Preis ausführen kann.

Du schreibst:

Während den Arbeiten sagte er bereits mehrmals aus, dass das echt viel Arbeit ist mit den Möbeln hin und her schieben und er solche Aufträge eigentlich nicht macht, aber er war eine Empfehlung von einem Bekannten.

Unerwartete Arbeiten, die eine Nachforderung rechtfertigen könnten, sehe ich hier nicht!

Die Aussagen der Handwerkers bestätigen, dass:

Das hin und her schieben Bestandteil des Auftrags ist

Der Arbeitsaufwand für die Möbel war dem Handwerker bei Vertragsschluss bekannt.

Du schreibst:

In der Wohnung stand auch das Mobiliar und wurde ihm auch so mitgeteilt, dass diese bleibe.
Er machte ein Angebot von knapp 11.000 Euro. Konnte ihn mündlich auf 10.000 runter handeln.

Sich zunächst sogar auf einen Preisnachlass von ca. 9 % einzulassen, um nach Fertigstellung ca. 25 % mehr zu verlangen, halte ich für unseriös.

Gut zu wissen:

Die realistische Einschätzung der Arbeitszeit liegt im Risiko des Unternehmers!

Fehler bei der Kalkulation des Arbeitsaufwands können nicht auf den Verbraucher abgeschoben werden.

Hätte der Handwerker dich rechtzeitig über die zu erwartenden Mehrkosten von über 2.000,- EUR für das hin und her schieben der Möbel informiert, hättest du Gelegenheit gehabt, dich ggf. anderweitig nach Lösungen umzusehen, oder es halt selbst zu machen.

Selbst bei einer Auftragnehmer freundlichen Berechnung der Mehrkosten, halte ich den zusätzlich geforderten Betrag auch im Bezug auf das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht gerechtfertigt.

Kostenrechnung:

  • Nachforderung: 2.000,- EUR
  • Stundenlohn: 50,- EUR/Std.

Demnach hätte der Handwerker alleine 40 Stunden Möbel gerückt!

Du schreibst:

Materialanteil liegt bei ca. 4000€.

Bei einem vereinbarten Preis von 10.000,- EUR betragen die Arbeitskosten 6.000,- EUR.

Kostenrechnung:

  • Auftragsvolumen: 10.000,- EUR
  • Materialkosten: 4.000,- EUR
  • Arbeitskosten: 6.000,- EUR (50,- EUR/Std.)

Bei einem Stundenlohn von 50,- EUR hätte die Ausführung 120 Arbeitsstunden gedauert.

Abrechnung nach Quadratmetern:

Formel: 6000,- EUR : [Anzahl m²] = Preis je m²

Hinweis:

Alle hier genannten Tipps und Rechenbeispiele sind allgemeine Informationen zum Thema und können eine anwaltliche Rechtsberatung, z.B. durch die Verbraucherzentrale (ca. 30,- bis 50,- EUR) nicht ersetzen.

Viel Erfolg!
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Erste Frage: Hast du ein schriftliches Angebot? Was steht da drinnen, was steht im Gegensatz dazu in der Rechnung?

Das einzig verbindliche ist das schriftliche Angebot. Die Endrechnung kann davon abweichen, z.B. wenn das Angebot für 10 qm Wand war, aber 12qm bearbeitet wurden o.ä. Oder wenn du nachträglich noch was dazu beauftragt hast.

Ohne schriftliches Angebot wird es schwer. Dann kann er abrechnen, was ortsüblich ist. Mehraufwand wenn er Sachen hin und her schieben muss sind durchaus ok.

Ich würde vorschlagen:

Wiedersprich den Mehrkosten schriftlich. Verlange eine schriftliche Aufstellung, wie sich diese begründen. Wenn er auf die Möbel verweist: Verweis darauf, dass bei Angebotserstellung klar kommuniziert wurde, dass die Möbel bleiben sollten.

Das ganze ist trotzdem etwas schwammig. Wenn er z.B. Arbeitsstunden separat abgerechnet und auch im Angebot stehen hatte, dann darf er natürlich die Stunden für das umstellen abrechnen. Aber wie er da auf 2.000€ kommen will... ???

Stell am besten Rechnung und Angebot anonymisiert (also vor allem ohne Handwerkernamen) online.

"Nebenabreden sind schriftlich festzuhalten". Das ist ein Standardsatz auf solchen Angeboten, die mündlichen 10 000 sind somit vom Tisch. Handwerkerangebote sind immer Netto, es kommen also sowieso noch Steuern drauf. Die Endrechnung darf 10% über dem Angebot liegen.

Liegt die Rechnung drüber, dann muß das vorab abgesprochen werden. Außerdem müssen die Mehrausgaben begründet werden.

Also hättest du mit 11 000+10% +19% macht 14 400 € rechnen müssen, da liegst du mit deinen 13 000 noch ganz gut.

Havenari  08.07.2021, 20:11

Das Angebot muss immer den Endpreis beinhalten, da ist nix mit "kommen noch Steuern drauf". PAngV $1.

1
mSkill 
Fragesteller
 08.07.2021, 20:42

Netto waren es knapp über 9000. Der Endpreis lag bei knapp unter 11.000 brutto

0

Nein, so einfach ist das nicht machbar.

Erzähl dem guten Mann doch mal von meinem letzten Umzug, für den ich ca. 600 € bezahlt habe. Dafür standen mir zwei Mann mit Fahrzeug zur Verfügung, die den ganzen Tag geschuftet haben. Für 3000 € extra hätte er sich folglich zwei Leute engagieren können, die eine ganze Woche lang bei Bedarf ein paar Schränke verschieben und ansonsten interessiert zuschauen.

-> Verhandeln ist alles.