Hallo, habe mein altes Auto verkaufr, welches sehr viel Rost und diverse Beschädigungen hatte, der Käufer hat nur sein Fahrer geschickt und das Auto gekauft?

Benito0330  03.03.2024, 08:44

Hast du das Auto bereits abgemeldet?

Ritrace 
Fragesteller
 03.03.2024, 08:45

Ja

6 Antworten

Kommt drauf an was du im Kaufvertrag festgehalten hast.

Wenn gekauft wie besehen, und auf Mängel hingewiesen ist es nicht mehr dein Auto, und wenn du kein gewerblicher Verkäufer bist, gibts für den Käufer auch kein Rücktrittsrecht.

Wenn jemand eine Fremdes Auto ohne Nummernschild bei dir abstellt, (egal ob es dir mal gehört hat), dann reicht ein Anruf beim Ordnungsamt und am besten eine Kopie vom Kaufvertrag schicken, damit die wissen, wem sie die Entsorgungskosten in Rechnung stellen können.

und wenn ich nicht akzeptiere, will er bei mir abstellen und Anwalt gehen.

Solange er nicht dein Privatgrundstück mit seinem Fahrzeug blockiert, kann es dir egal sein, auch wohin er geht kann dir Wurscht sein 🤷‍♂️

was kann ich machen?

Was immer Du möchtest

Ritrace 
Fragesteller
 03.03.2024, 08:46

Alles klar, danke

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Privat verkauft ist wie gesehen. Da gibt es keine Rückgabe. Hab mal ein Auto bei einem Händler in Zahlung gegeben und auf mir bekannte Mängel hingewiesen. Er hat das Auto angeschaut und ich hab von ihm nie wieder was gehört. Einige Tage später stand das Auto als Schrottware bei mobile.

errost  03.03.2024, 11:27

Auch bei privat gibt es Rückgabe. Gekauft wie gesehen und anderes gilt nur, wenn es explizit festgehalten wird im Kaufvertrag.

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errost  03.03.2024, 13:10
@hachri

In Gesetz B-Y-34-Banane
Was weiß ich welches Gesetz das genau ist. Wenn du aber in deine Anzeige "Gerät funktioniert einwandfrei" stehen hast, das versendest und das eigentlich nur zur hälfte geht und Beschädigungen aufweist, kannst du es Problemlos zurückgeben, da es nicht wie angegeben ist.
Wenn du ein Auto verkaufst und vorher vieles nicht richtig erwähnt worden ist, was man offensichtlich wissen hätte müssen, kannst du ebenso das Fahrzeug zurückgeben. Deswegen ists so wichtig einen anständigen Kaufvertrag aufzusetzen und da solchen quatsch reinzuschreiben. Spätestens im Rechtstreit kommt es sonst zu Problemen.
Auch Privatpersonen müssen sich ans Recht halten.

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Ich hoffe, du hast im Kaufvertrag auch Gewährleistung ausgeschlossen. Sollte das der Fall sein, dann bist du mit der entsprechenden Beschreibung des Fahrzeugs aus der Nummer raus und der Käufer soll damit machen was er will. Das Gerede mit dem Anwalt ist dann nur inhaltsloses blabla.

ohne Vertrag hast du schlechte Karten, gibt kostenlose Vordrucke im Internet, z.B. vom ADAC, und da müssen die Mängel eingetragen sein oder auf die Mängel in der Verkaufsanzeige vermerkt sein

m

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Ritrace 
Fragesteller
 03.03.2024, 08:46

Alles klar, danke

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