Händler hat mich gelogen?

3 Antworten

Das ist der Fehler: Allgemein bei Verträgen, damit auch bei Kaufverträgen, zählen mündliche Zusagen nicht - alles muß schriftlich festgelegt und von beiden Vertragspartnern mit Ort, Datum und Unterschrift ausgefertigt sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dir das Auto das nächste mal genauer anschauen. Aus Fehlern lernt man bekanntlich ja am meisten. Nachzuweisen welche komischen Vereinbarungen ihr mündlich besprochen habt, wird ein schweres Unterfangen.

Ihm das Auto zurückbringen. Hoffentlich hast du das schriftlich oder mündlich mit Zeugen.