Haben die Rechnungsabgrenzungsposten immer einen festen Platz, was Soll und Haben angeht?
Moin,
ich blicke im öffentlichen Finanzwesen in der Doppik bei den Rechnungsabgrenzungsposten noch nicht so richtig durch.
Ich habe folgende Angaben bezüglich Aktivposten:
- sonstige Forderungen (noch zu erhaltende Betriebseinnahmen)
- aktive Rechnungsabgrenzung (im Voraus geleistete Betriebsausgaben)
Und Folgendes zu Passivposten:
- sonstige Verbindlichkeiten (noch zu leistende Betriebsausgaben)
- passive Rechnungsabgrenzung (im Voraus erhaltene Betriebseinnahmen)
Hierzu haben wir auch diverse Beispielfälle bearbeitet, bei denen ich mir oft nicht so ganz sicher bin, welche Konten nun berührt werden und ob diese im Soll oder Haben stehen.
Nachdem ich mir nun aber noch mal alle Beispiele angeschaut habe, fiel mir auf, dass der aktive Rechnungsabgrenzungsposten und die sonstigen Forderungen in jedem Fall im Soll standen und der passive Rechnungsabgrenzungsposten sowie die sonstigen Verbindlichkeiten immer im Haben.
Ist das immer der Fall? Bei (normalen) Buchungssätzen kann es ja mal sein, dass Forderungen oder Verbindlichkeiten sowohl im Soll als auch im Haben stehen. Forderungen können ja beispielsweise zunehmen (Soll) und abnehmen (Haben).
3 Antworten
Sonst. Forderungen und ARAP wird im Jahr 01 immer im Soll gebucht. In Jahr 02 werden diese wieder im Haben ausgebucht.
Bei sonst. Verbindlichkeiten und PRAP dasselbe in grün.
Diese Konten werden nur bei transitorischen Buchungen verwendet, das heißt, dass der Sachverhalt periodenübergreifend stattfindet.
Beispiele: ich zahle den Schreibtisch am 20.12.01 und der Schreibtisch wird mir jedoch erst am 10.01.02 geliefert. -> ARAP (ich bekomme noch Ware).
Ich habe am 27.11.01 Ware versendet und ich bekomme das Geld erst am 05.01.02. -> sonst. Forderung (ich bekomme noch Geld).
Mir wurde bereits das Geld für den bestellten Kühlschrank überwiesen. Geld kam am 25.12.01 an, der Kühlschrank wird nächstes Jahr versendet. -> PRAP (ich muss noch die Ware liefern).
Die Werbung wurde am 08.09.01 geschalten, bezahlen muss ich erst im neuen Jahr. -> sonst. Verbindlichkeiten. (ich muss noch das Geld überweisen).
Und wenn du diese transitorischen Konten benutzt, dann muss das Gegenkonto das Aufwands-/Ertragskonto sein. Der Erfolg muss in der aktuellen Periode neutral bleiben und darf erst im folgenden Jahr berücksichtigt werden.
Ich hoffe, ich hab das jetzt richtig verstanden.
Passive Rechnungsabg. werden bei der Bildung IMMER im Haben gebucht. Wir buchen zum Beispiel die UST Voranmeldung von Dezember dort hin.
Erst bei Zahlung im Folgejahr wird die Sollbuchung über das bank.Konto gemacht.
Mir würde keine Buchung einfallen, die dafür sorgt, dass das Konto mal im Soll steht.
eine Möglichkeit fällt mir nur ein, wenn man über 2 Jahre hinweg eine Buchung vornimmt. Wobei man dabei sicherlich eher ein Verbindl. Od. Forderungskonto, statt der Abgrenzung nehmen sollte.
Wobei. Nein, auch dann nicht. Egal, wie du es drehst. Eigentlich unmöglich.
JA! Je nach Kontenrahmen z.B. SKR 03
Aktivposten:
· sonstige Forderungen (noch zu erhaltende Betriebseinnahmen) SK 1500
· aktive Rechnungsabgrenzung (im Voraus geleistete Betriebsausgaben) SK 0980
Passivposten:
· sonstige Verbindlichkeiten (noch zu leistende Betriebsausgaben) SK 1700
· passive Rechnungsabgrenzung (im Voraus erhaltene Betriebseinnahmen) SK 0990
Zu unterscheiden sind Rückstellungen, 0950 Pensionsrückstellungen 0955 Steuerrückstellungen 0970 Sonstige Rückstellungen (evtl. Untergliederung lt. Kontenplan)
Rückstellungen sind Verbindlichkeiten für Aufwendungen, die dem alten Geschäftsjahr zuzuordnen sind, deren Höhe und/oder Fälligkeit am Jahresende aber noch nicht feststehen. Sie dienen der periodengerechten Ermittlung des Jahresergebnisses.
Die Bildung von Rückstellungen bedeutet den Ausweis einer Verbindlichkeit auf einem Rückstellungskonto und gleichzeitig eine Aufwandserfassung in entsprechender Höhe.