Rechnungsabgrenzung Aktiv und Passiv?

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Aktive Rechnungsabgrenzungsposten speichern Aufwendungen des folgenden Geschäftjahres

Bei der aktiven Rechnungsabgrenzung werden Beträge bezahlt, die nicht nur das jetzige Geschäftsjahr betrachten, sondern auch schon das nächste Geschäftsjahr. Das ist klassischerweise etwa der Fall, wenn eine Versicherung oder die Miete für ein Jahr im Voraus bezahlt wird. Ziel der Rechnungsabgrenzung ist es in diesem Fall festzustellen, welcher Teil des bezahlten Betrages auf das aktuelle Geschäftsjahr entfällt und welcher Teil auf das nächste Geschäftsjahr zu beziehen ist.

Die Buchung der aktiven Rechnungsabgrenzung führt zur Vermögensmehrung und zur Mehrung des Unternehmungsgewinns.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden über die Kreditlaufzeit wieder aufgelöst. ... Zum Zwecke der Bilanzanalyse / Kennzahlenbildung ist wichtig: Diese Bilanzposition steht zwar auf der Aktivseite der Bilanz, stellt jedoch kein Vermögen der Gemeinde dar.

Würde eine notwendige Passive Rechnungsabgrenzung nicht vorgenommen, dann ergäbe sich ein zu hoher unternehmensgewinn.

Dabei handelt es sich um Einnahmen, die bereits vor dem Abschlussstichtag vereinnahmt wurden, die aber wirtschaftlich in das neue Jahr gehören. Hier bewirken die Buchungen auf das Konto „Passive Rechnungsabgrenzungsposten“ die Minderung des Gewinns, weil sich die Einnahmen mindern.